Weiterführen der Geschäfte - wenn zu wenig Mitglieder?
Hallo, unser Betriebsrat besteht aus 5 Vollmitgleidern. Nun sind 2 Mitglieder ausgetreten und es bleiben inclusive der Ersatzmitglieder 4 Personen übrig. Können diese die Geschäfte (außer dem Einberufen des Wahlvorstandes) weiterführen, obwohl die Gesamtzahl der Mitglieder unter die vorgeschrieben Zahl gesunken ist? Vielen Dank, Lanikai
Community-Antworten (1)
23.02.2010 um 14:04 Uhr
Guckst Du §22 BetrVG.
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