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Weiterführen der Geschäfte - wenn zu wenig Mitglieder?

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Lanikai
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, unser Betriebsrat besteht aus 5 Vollmitgleidern. Nun sind 2 Mitglieder ausgetreten und es bleiben inclusive der Ersatzmitglieder 4 Personen übrig. Können diese die Geschäfte (außer dem Einberufen des Wahlvorstandes) weiterführen, obwohl die Gesamtzahl der Mitglieder unter die vorgeschrieben Zahl gesunken ist? Vielen Dank, Lanikai

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Community-Antworten (1)

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Petrus

23.02.2010 um 14:04 Uhr

Guckst Du §22 BetrVG.

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