unser BR 9 BRMtgl ist heute (nach knapp 1,5 Jahre)durch ein letzten Rücktritt vom Amt auf 8 BRMtgl gesunken.
Frage 1: wann, Frist müssen Neuwahlen aufgerufen werden?
Frage 2: Wir der Wahlvorstand vom hiesigen BR (unserer Filialle) oder vom Gesamtbetriebsrat aufgesetzt?
Frage 3: angenommen es finden sich keine 7 bei der Neuwahlen, ist es denn nicht so daß
der übrige Rest des bestehenden BR die Geschäfte bis Ende der Amtsperiode weiterführen muß? Falls ja,Wo stehts geschrieben?
Danke
P.s. alle Ersatsmtgl waren bereits nachgerückt.

Ich nehme an §11 BtrVerfG besagt wenn die MindestZahl (9Mtgl bei uns) sich nicht findet dann die nächst niedrigere also 7 gewählt werden soll (da steht aber nicht immer weiter die niedrigere Zahl bis midestens 1 Kandidat sich aufstellen lässt und gewählt wird)