Hallo folgenden Satz steht bei uns im Wahlausschreiben !

"Nach den Feststellungen des Wahlvorstands sind zurzeit (Stichtag: Erlass des Wahlausschreibens) mit allen zum Betrieb gehörenden unselbständigen Nebenbetrieben und Betriebsteilen ... Arbeitnehmer/Innen beschäftigt (§ 5 Abs. 1 BetrVG). Davon sind ... Frauen und ... Männer."

Schreibe ich dort auch die Leiharbeiter mit rein oder nicht !

Bei der Größe des BR zählen Sie ja nicht mit aber dürfen Wählen !

Mit aufführen oder nicht bei der gesamtberechnung !

Danke euch im Voraus
Spike2006