betriebsratswahl.deSeminare

Vorschlagsliste mit Zusatz Einzelbewerber

T
TommiAB
Nov 2016 bearbeitet

Ich bin zum Wahlvorstand für unsere nächste Betriebsratswahl gewählt worden. Wir haben innerhalb des Vorstandes eine Debatte, ob es zulässig ist, dass wenn mehrere Listen abgegeben werden, bei dem jeder Bewerber mit dem Zusatz Einzelbewerber gekennzeichnet ist, eine Persönlichkeitswahl und keine Listenwahl stattfindet. Kann mir jemand sagen, ob das stimmt ? Außerdem würde ich gerne wissen, ob jeweils 3 Stützungsunterschriften pro Person reichen oder die Forderung nach 1/20stel der Beschäftigten erfüllt sein muß. Danke.

Gruß, TommiAB

1.00305

Community-Antworten (5)

D
delagundula

21.02.2010 um 15:39 Uhr

Hallo Tommi,

ich verstehe den Hintergrund eurer Debatte sehr gut.Aber es ist eine Listenwahl durchzuführen.

Das 1/20 Erfordernis ist zwingend. Mehr wäre jedoch besser.

D
DaVinci

21.02.2010 um 15:52 Uhr

@delagundula,

diese Pauschalierung stimmt so aber nicht ;) Je nach Personalstärke bzw. stimmberechtigte, reichen im höchstfalle auch 50 Stützungsunterschriften!

D
delagundula

21.02.2010 um 16:00 Uhr

du hast recht... :-)

Habe mich blind an der "3" orientiert. Gut das du da bist ;-)

D
DaVinci

21.02.2010 um 16:26 Uhr

Naja, ich dachte, da ich gerade auf Arbeit etwas abhänge, schau mal rein ;)

N
nicoline

21.02.2010 um 18:07 Uhr

TommiAB in der Regel bis zu zwanzig wahlberechtigte Arbeitnehmer ==> 2

21 -1000 wahlberechtigte Arbeitnehmer: 1/20 (5%) aber mindestens 3

mehr als 1000 wahlberechtigte Arbeitnehmer ==> 50 mindestens

Ihre Antwort