betriebsratswahl.deSeminare

Einzelbewerber

P
PLiebau
Jan 2025 bearbeitet

Bei uns hat jemand als Einzelbewerber kandidiert und es liegen noch weitere Wahllisten mit mehreren Kandidaten vor. Wie wäre dann der Werdegang? Ist dieser Wahlvorschlag des Einzelbewerbers überhaupt zulässig? Unterstützerunterschtiften gibt es ausreichend.

48507

Community-Antworten (7)

I
IlkaB

09.01.2025 um 09:03 Uhr

Es gibt keine Mindestanzahl von Bewerbern pro Liste.

T
takkus

09.01.2025 um 09:10 Uhr

Sind alle gesetzlich vorgeschrieben Formalitäten eingehalten, dann ist dieser Wahlvorschlag zulässig/gültig.

K
Kehler

09.01.2025 um 09:21 Uhr

Der Wahlvorstand prüft alle Wahlvorschläge auf ihre Gültigkeit, einschließlich der erforderlichen Unterstützungsunterschriften.

Hat die Einzelperson genügend Stützunterschriften?

C
celestro

09.01.2025 um 10:53 Uhr

"Hat die Einzelperson genügend Stützunterschriften?"

Schätze schon:

"Unterstützerunterschtiften gibt es ausreichend."

G
GabrielBischoff

09.01.2025 um 11:09 Uhr

Ich nehme mal an, dass ihr auch eine Listenwahl durchführt? Dann sind Einzellisten in Ordnung.

C
celestro

09.01.2025 um 12:56 Uhr

"Dann sind Einzellisten in Ordnung."

Einzellisten sind immer in Ordnung, egal welches Wahlverfahren.

G
GabrielBischoff

09.01.2025 um 17:40 Uhr

Das ist technisch korrekt. Die beste Art von korrekt!

Ihre Antwort