Hallo,

ein Mitarbeiter, der seit Ende August wg. Konflikte am Arbeitplatz krank ist, wurde nicht über den Erlass des Wahlausschreibens und die Wählerliste informiert. Auf der Wählerliste ist er aufgeführt, jedoch nicht auf einer Vorschlagsliste.
Kann der kranke Mitarbeiter das Wahlverfahren oder die Wahl anfechten, da er sich auch noch auf der Vorschlagsliste eintragen lassen möchte? Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen endete Anfang Feb.

Vielen Dank!