Keine Info von kranken Mitarbeiter zur BR- Wahl
Hallo,
ein Mitarbeiter, der seit Ende August wg. Konflikte am Arbeitplatz krank ist, wurde nicht über den Erlass des Wahlausschreibens und die Wählerliste informiert. Auf der Wählerliste ist er aufgeführt, jedoch nicht auf einer Vorschlagsliste. Kann der kranke Mitarbeiter das Wahlverfahren oder die Wahl anfechten, da er sich auch noch auf der Vorschlagsliste eintragen lassen möchte? Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen endete Anfang Feb.
Vielen Dank!
Community-Antworten (4)
20.02.2010 um 16:59 Uhr
@Sabrina, der WV muss die Wählerliste und das Wahlausschreiben an geeigneter Stelle im Betrieb öffentlich machen, er ist nicht verpflichtet, dieses kranken MA zuzusenden. Die Wählerliste ist laufend zu vervollständigen. Der AN kann dem WV mitteilen, dass er auf der Liste fehlt.
20.02.2010 um 22:05 Uhr
@Sabrina Genau genommen bräuchte sich der WV noch nicht einmal um die Zusendung der Briefwahlunterlagen bei diesen Mitarbeitern zu kümmern! § 24 WO
21.02.2010 um 12:24 Uhr
"Der AN kann dem WV mitteilen, dass er auf der liste fehlt."
???? Dieser Kollege ist auf der Wählerliste aufgeführt und auf eine Vorschlagsliste kommt man nicht automatisch.
"Kann der kranke Mitarbeiter das Wahlverfahren oder die Wahl anfechten, da er sich auch noch auf der Vorschlagsliste eintragen lassen möchte?"
Nein
Wann soll eigentlich "Wahltag" sein, wenn die Einreichungsfrist von Wahlvorschlägen bereits Anfang Februar abgelaufen ist? Erste BR-Wahl?
21.02.2010 um 13:21 Uhr
Dieser Kollege ist auf der Wählerliste aufgeführt und auf eine Vorschlagsliste kommt man nicht automatisch. Ich kann mich nicht erinnern, dass das da schon stand, als ich geantwortet habe! Wenn doch, war ich wohl blind!
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