Guten Tag,

zu unserer BR-Wahl am 2.3.10 haben wir am 19.2. die Briefwahlunterlagen versendet, u.a. an zum Wahltermin noch krankgeschriebene Mitarbeiter. Nun erhalten wir von einem seit längerem kranken Mitarbeiter einen Einspruch gegen die BR-Wahl, da er nicht persönlich über die Wahl informiert wurde und somit auch nicht kandidieren konnte.

Das Wahlausschreiben haben wir rechtzeitig per Aushang, E-Mail und im Intranet veröffentlicht. Der kranke MA hat zudem einen Firmen-PC zu Hause und somit theoretisch einen Zugang zum Firmensystem.

Wie sollen wir mit dem Einspruch umgehen? Besonders interessieren uns entsprechende Gesetzestexte und/oder bereits erfolgte Urteile.

Vielen Dank für alle Antworten