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Kurz vor der Betriebsratswahl kranken Wahlberechtigten noch die Briefwahl persönlich verbeibringen?

K
Kurt
Nov 2016 bearbeitet

Wir haben in zwei Tagen BR-Wahl. Nun sind drei Wahlberechtigte überraschend krank geworden. Da die Zeit für zweimal Postlaufzeit zu kurz ist, dürfen bzw. sollten wir den Wahlberechtigten die Briefwahlunterlagen vorbeibringen? Von einer der kranken Wahlberechtigten arbeitet auch die Mutter in unserem Betrieb. Darf sie die Unterlagen mit und den Rückumschlag mitnehmen? Muß man dann vom Personalbüro sich generell über den aktuellen Krankenstand informieren´?

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Community-Antworten (4)

L
Lennepirat

17.05.2006 um 00:17 Uhr

Es steht nirgendwo geschrieben daß eine Briefwahl per Post ablaufen muß ! Sichergestellt werden muß nur daß keine Manipulation möglich ist. Euer Einsatz ist aber sehr lobenswert ! Um ganz sicher zu gehen würde ich an Eurer Stelle die Unterlagen selber vorbeibringen,wobei Ihr da aber entscheiden könnt. Über den Krankenstand müßt Ihe Euch nicht informieren .

Gruß

Lennepirat

F
Fayence

17.05.2006 um 01:24 Uhr

Und was ist, wenn der WV von BR-Mitgliedern gestellt wird, die womöglich auch noch kandidieren? Und wenn die Stimmverteilung mit einem sehr knappen Ergebnis ausgeht, z.B. 3 Stimmen sitzentscheidend sind?

Ich höre jetzt schon das Geschrei und den Ruf nach Wahlanfechtung!

RI
Ramses II

17.05.2006 um 01:33 Uhr

Ist es nicht Sinn der BR-Wahl angefochten zu werden?

F
Fayence

17.05.2006 um 02:24 Uhr

Desto länger ich darüber nachdenke....

Natürlich, die Antwort muss "Ja" lauten; steht der §19 doch nicht umsonst im BetrVG!

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