hallo,
die wahlversammlungläuft bereits, der wahlerlass wurde ausgehangen. die frist zum einspruch gegen die wählerliste ist noch nicht verstrichen. der wahlvorstand hat auf der wählerliste einen mitarbeiter, (rechte hand des geschäftsführers) der nur im sinne des unternehmers entscheidet, entdeckt. einstellen und entlassen darf er nicht, wird im organigramm des unternehmens aber als abteilungsleiter geführt. soll/kann der wahlvorstand selbst innerhalb der frist gegen die wählerliste einspruch erheben?

die "rechte hand" hat auch einen wahlvorschlag(sich selbst) eingereicht.

da es eilt bitte nur antworten, wer sich absolut sicher ist