Erstellt am 10.02.2006 um 11:02 Uhr von Norden
Der Wahlvorstand entscheidet allein über den Status, ob ein Arbeitnehmer zu den Leitenden Angestellten gehört. Der Arbeitgeber ist dabei verpflichtet, ihm zu helfen. Ihr könnt also erst einmal die Sicht des AG einholen. Spielen die 3 möglichen LA keine Rolle auf die Größe eures künftigen BR, dann müsst ihr euch keinen großen Kopf machen. Wenn die Zeit zu knapp ist, dann nehmt ihr sie nicht mit auf die Wählerliste. Dann können Sie ja Einspruch erheben, ihr prüft nochmals - in diesem Fall habt ihr die Sicherheit, dass da einer nicht zum anderen Lager gehören möchte.