Wählerliste Leitende Angestellte - wie kann man abgrenzen?
Wir haben im Betrieb 3 Mitarbeiter, die Prokura haben. Das Gesetz sagt, dass Prokura nicht unbedeutend sein darf, damit jemand ein leitender Angestellter ist. Was ist nicht unbedeutend? Was machen wir, wenn wir bis zur Bekanntgabe des Wahlausschreibens nicht genau klären können, ob die MA auf die Wahlliste gehören oder nicht? Sollen wir sie im Zweifel auf die Wählerliste setzen? Was für Folgen hätte es, wenn sie unberechtigterweise auf dieser Liste stehen würden?
Community-Antworten (1)
10.02.2006 um 12:02 Uhr
Der Wahlvorstand entscheidet allein über den Status, ob ein Arbeitnehmer zu den Leitenden Angestellten gehört. Der Arbeitgeber ist dabei verpflichtet, ihm zu helfen. Ihr könnt also erst einmal die Sicht des AG einholen. Spielen die 3 möglichen LA keine Rolle auf die Größe eures künftigen BR, dann müsst ihr euch keinen großen Kopf machen. Wenn die Zeit zu knapp ist, dann nehmt ihr sie nicht mit auf die Wählerliste. Dann können Sie ja Einspruch erheben, ihr prüft nochmals - in diesem Fall habt ihr die Sicherheit, dass da einer nicht zum anderen Lager gehören möchte.
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