Wählerliste - leitende Angestellte
Hallo nochmal , zur meiner Frage von vorhin, es tut mir ja leid das ich mich so schlecht ausdrücke .... ich werde den GF einfach fragen warum wir 2007 11 leitende Angestellte hatten und nun zur BR Wahl nicht mehr!!!! Darf ein GF seine angestellten einfach so zu leitenden machen und wieder zu nicht leitenden und bei der nächsten Aufsichtsratswahl sind es dann wieder leitende. Das versteh ich einfach nicht????
Community-Antworten (6)
12.04.2009 um 17:46 Uhr
pankerweber, einfacher wäre es, Du würdest Ergänzungsfragen unter Deinem alten Beitrag stellen (einfach auf "antworten" gehen unter Deinem Beitrag. Sonst wird es etwas unübersichtlich. Leitende Angestellte sind per Definition des § 5 BetrVG festgelegt, die kann der AG nicht einfach "machen". Notfalls kann man das auch gerichtlich überprüfen lassen als WV, BR, als betroffenen Person oder auch als Gewerkschaft.
12.04.2009 um 18:04 Uhr
Hallo Lotte , das ist sehr nett von Dir mir zu helfen!!! Das hab ich auch so verstanden mit dem §5 BetrVG.Danke!!! Es ist halt die Frage wenn er(GF) es dabei belässt jetzt nur noch einen Prokura zu haben , denke ich es ist soo. Es macht wohl keinen Sinn eine Aufsichtsratswahl der MVV im Jahr 2007 anzuzweifeln. Aber aus meiner Sicht wird es bei der nächsten Aufsichtsratswahl ja einen BR geben der dann die Wählerlisten einsieht und dann wohl auch nicht wieder mit 11 leitenden Angestellten eine Wählerliste erstellt wird.
12.04.2009 um 18:43 Uhr
pankeweber, schöne Ostern noch und Viel Glück!
12.04.2009 um 22:28 Uhr
@pankerweber1 Der BR sieht auch bei der nächsten AR-Wahl keine Liste ein. Das ist Sache des BWV...
12.04.2009 um 23:12 Uhr
@pankerweber1 Nach welchem Gesetz habt ihr eure AR Wahl durchgefürt?
13.04.2009 um 23:31 Uhr
Hallo und guten Abend nochmal, ich bin absoluter Neuling und deswegen frag ich bestimmt viele Sachen nicht sachlich korrekt !!! Aber ich möchte es ja lernen und richtig machen !!!!!!!!!!!!!! Was ist ein BWV ??? Und ich weiß nicht nach welchem Gesetz wir vor 2 Jahren die AR Wahl durchgeführt haben !!! Also es war die AR Wahl der MVV !!!! Vielleicht wieder eine nicht soo sachlich korrekte Frage hab ich noch ???? Wenn unser Unternehmen 2007 nicht 11 leitende Angestellte hatte wie es in der Wählerliste stand , kann dann noch ein Einspruch gegen diese Wahl erfolgen ??? Danke euch für eure Mühe mit mir Anfänger:-)
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