Erstellt am 12.04.2009 um 15:46 Uhr von Lotte
pankerweber,
einfacher wäre es, Du würdest Ergänzungsfragen unter Deinem alten Beitrag stellen (einfach auf "antworten" gehen unter Deinem Beitrag. Sonst wird es etwas unübersichtlich.
Leitende Angestellte sind per Definition des § 5 BetrVG festgelegt, die kann der AG nicht einfach "machen". Notfalls kann man das auch gerichtlich überprüfen lassen als WV, BR, als betroffenen Person oder auch als Gewerkschaft.
Erstellt am 12.04.2009 um 16:04 Uhr von pankerweber1
Hallo Lotte ,
das ist sehr nett von Dir mir zu helfen!!! Das hab ich auch so verstanden mit dem §5 BetrVG.Danke!!! Es ist halt die Frage wenn er(GF) es dabei belässt jetzt nur noch einen Prokura zu haben , denke ich es ist soo. Es macht wohl keinen Sinn eine Aufsichtsratswahl der MVV im Jahr 2007 anzuzweifeln. Aber aus meiner Sicht wird es bei der nächsten Aufsichtsratswahl ja einen BR geben der dann die Wählerlisten einsieht und dann wohl auch nicht wieder mit 11 leitenden Angestellten eine Wählerliste erstellt wird.
Erstellt am 12.04.2009 um 16:43 Uhr von Lotte
pankeweber,
schöne Ostern noch und Viel Glück!
Erstellt am 12.04.2009 um 20:28 Uhr von Kölner
@pankerweber1
Der BR sieht auch bei der nächsten AR-Wahl keine Liste ein. Das ist Sache des BWV...
Erstellt am 12.04.2009 um 21:12 Uhr von Immie
@pankerweber1
Nach welchem Gesetz habt ihr eure AR Wahl durchgefürt?
Erstellt am 13.04.2009 um 21:31 Uhr von pankerweber1
Hallo und guten Abend nochmal,
ich bin absoluter Neuling und deswegen frag ich bestimmt viele Sachen nicht sachlich korrekt !!! Aber ich möchte es ja lernen und richtig machen !!!!!!!!!!!!!! Was ist ein BWV ??? Und ich weiß nicht nach welchem Gesetz wir vor 2 Jahren die AR Wahl durchgeführt haben !!! Also es war die AR Wahl der MVV !!!! Vielleicht wieder eine nicht soo sachlich korrekte Frage hab ich noch ???? Wenn unser Unternehmen 2007 nicht 11 leitende Angestellte hatte wie es in der Wählerliste stand , kann dann noch ein Einspruch gegen diese Wahl erfolgen ??? Danke euch für eure Mühe mit mir Anfänger:-)