In unserem Betrieb besteht der Wahlvorstand aus drei Mitgliedern des derzeitigen BR (die sich auch alle für die neue BR-Wahl aufstellen lassen!). Somit hat den Vorsitz des Wahlvorstands der Vorsitzende des jetzigen BR. Ist das rechtens? Darüber hinaus wurde die Belegschaft nicht per Aushang über die Bestellung des Wahlvorstands informiert. Kann man die Wahl wg. dieses Formfehlers anfechten?