Erstellt am 19.02.2010 um 16:11 Uhr von erwin
Plumperquatsch
lese doch einmal den entsprechende §§ im BetrVG und die Wahlordnung. Link oben link "blau"
Erstellt am 19.02.2010 um 17:12 Uhr von DonJohnson
*Ist das rechtens?*
ja
*Darüber hinaus wurde die Belegschaft nicht per Aushang über die Bestellung des Wahlvorstands informiert. Kann man die Wahl wg. dieses Formfehlers anfechten?*
wohl nicht