Veröffentlichung der Vorschlagsliste
Eine Vorschlagsliste ist eingegangen. Dadurch wird die eigentliche Verhältnis- zur Persönlichkeitswahl. Wird die Liste in alphabetischer Reihenfolge oder nach vorhandenen der Ordnung veröffentlicht? Auf den Stimmzetteln, ist nachzulesen, soll diese Ordnung beibehalten werden? Eine Auflistung von A-Z wäre meiner Meinung nach besser weil neutraler.
Community-Antworten (4)
19.02.2010 um 12:14 Uhr
@Bmeister
"Eine Auflistung von A-Z wäre meiner Meinung nach besser weil neutraler. "
dann hätte der listenführer sie so einreichen müssen, der legt die reihenfolge fest oder alle die auf der liste stehen.
mfg
19.02.2010 um 14:53 Uhr
wenn es nur eine Vorschlagsliste gibt ist es Persönlichkeitswahl und wird in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet, auch auf dem Stimmzettel
19.02.2010 um 15:12 Uhr
Rolfo: Nein!
Vereinfachtes Wahlverfahren: Alphabetisch - siehe § 34 WO Normales Wahlverfahren: in der Reihenfolge, wie sie auf dem Vorschlag stehen - § 20(2) WO
19.02.2010 um 16:06 Uhr
Petrus Stimmmt, sorry, bin vom vereinfachten Wahlverfahren ausgegangen
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