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Betriebsratswahl 2022

U
UweScho
Feb 2021 bearbeitet

Unser Gremium besteht seit dem 01.12.2017, somit endet unsere Amtszeit am 30.11.2021. Laut BetrVG sollen wir zum übernächsten Wahltermin (Stand 2017) neue Wahlen einleiten.

Wann müssen wir nun wählen? Gibt es hier eine Übergangsphase?

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Community-Antworten (5)

C
Catweazle

05.02.2021 um 15:33 Uhr

Der Betriebsrat hat den Wahlvorstand spätestens 10 Wochen (vereinfachtes Wahlverfahren: 4 Wochen) vor Ablauf seiner Amtszeit zu bestellen. Die Wahl sollte unbedingt vor Ende der Amtszeit des alten BR stattfinden.

U
UweScho

05.02.2021 um 15:41 Uhr

Vielen Dank Catweazle. Ist es richtig, dass wir dann nie in den regulären, vom BetrVG vorgegebenen, Wahlzeitraum kommen?

C
celestro

05.02.2021 um 15:55 Uhr

"somit endet unsere Amtszeit am 30.11.2021."

Nein! Ihr wählt 2022 und die Amtszeit endet mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses der Wahl (in 2022).

https://www.kluge-seminare.de/betriebsratswahl/amtszeit-des-betriebsrats-beginn-und-ende/

U
UweScho

05.02.2021 um 16:23 Uhr

Herzlichen Dank celesto. So macht das auch mehr Sinn. Ich war mir da nicht ganz so sicher. Also dann. Bleib schön gesund.

C
celestro

05.02.2021 um 16:33 Uhr

Gerne doch! ;-)

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