Erstellt am 05.02.2021 um 14:33 Uhr von Catweazle
Der Betriebsrat hat den Wahlvorstand spätestens 10 Wochen (vereinfachtes Wahlverfahren: 4 Wochen) vor Ablauf seiner Amtszeit zu bestellen. Die Wahl sollte unbedingt vor Ende der Amtszeit des alten BR stattfinden.
Erstellt am 05.02.2021 um 14:41 Uhr von UweScho
Vielen Dank Catweazle. Ist es richtig, dass wir dann nie in den regulären, vom BetrVG vorgegebenen, Wahlzeitraum kommen?
Erstellt am 05.02.2021 um 14:55 Uhr von celestro
"somit endet unsere Amtszeit am 30.11.2021."
Nein! Ihr wählt 2022 und die Amtszeit endet mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses der Wahl (in 2022).
https://www.kluge-seminare.de/betriebsratswahl/amtszeit-des-betriebsrats-beginn-und-ende/
Erstellt am 05.02.2021 um 15:23 Uhr von UweScho
Herzlichen Dank celesto. So macht das auch mehr Sinn.
Ich war mir da nicht ganz so sicher.
Also dann. Bleib schön gesund.
Erstellt am 05.02.2021 um 15:33 Uhr von celestro