Hallo Schwarmwissen ,
wir sind ein 7 köpfiger Betriebsrat an einer privaten Internatsschule . Am 31.7. wird uns ein BR Mitglied verlassen und es gibt keine Ersatzmitglieder mehr . Also müssen wir unverzüglich Neuwahlen einleiten . Ab da haben wir aber 6 Wochen Sommerferien , zum Teil ist auch die PA in Urlaub , kurzum Dreiviertel der Belegschaft sind nicht da . Ist es in diesem speziellen Fall erlaubt das der Wahlvorstand erst nach den Ferien seine Arbeit aufnimmt oder muß der Wahlvorstand zwingend seine Leute aus dem Urlaub holen und bereits in den Ferien seine Arbeit aufnehmen ?
Danke