Ich hab da mal 'ne Frage zur 3Tagesfrist nach Auslegung der Wählerliste (vereinf.Wahlverfahren 1-stufig)
Wenn wir die Wählerliste am 12.02. auslegen und am 15.2.(Rosenmontag) in unserem Betrieb nicht gearbeitet wird (Betriebsferien) endet dann die Frist trotzdem am 15.2. oder gilt dann der nächste Tag?