Erstellt am 25.04.2011 um 20:56 Uhr von wahlvst
Das LAG entscheidet auch nicht anders. Da es ein "alter" berechtigter Grund der Anfechtung ist. Man sollte vielleicht lieber einmal dei WO lesen und beid er nächsten Wahl beachten. Ggf. auch den Wahlausschuss schulen.
Das Problem für Euch ist nun nur, dass ihr dann vorübergenehend keinen BR habt. Doch das ist unvermeidbar. Also so schnell wie möglich einer ordentliche Neuwahl durchziehen
Erstellt am 25.04.2011 um 21:13 Uhr von ganther
Beschwerde einlegen aber nur um Zeit zu gewinnen. Während das Verfahren läuft zurücktreten und Neuwahlen durchführen