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Fristen Wahlvorschläge

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Wieisdasjetz
Nov 2016 bearbeitet

Im Wahlausschreiben hat unser Wahlvorstand zwar das Datum für den Zeitpunkt bis zu welchem Wahlvorschläge eingereicht werden können bekannt gegeben, aber keine Uhrzeit.

Wie ist das jetzt wenn das Wahlvorstandsbüro um 18:30 h nicht besetzt ist?

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Community-Antworten (8)

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Oblatixx

29.04.2014 um 20:57 Uhr

Wann endet denn die Regelarbeitszeit der letzten Schicht?

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AkteX

29.04.2014 um 21:00 Uhr

Hi,

ihr da ein kleines Problem... warum ist das Büro ab 18,30 nicht besetzt? Wenn ein Wahlvorstandsmitglied im Haus ist und die Schlüssel zum Büro hat, dann kann er es auch annehmen. Ansonsten wäre es besser gewesen, es wäre eine Uhrzeit auf das Wahlausschreiben geschrieben worden...ich weiß ich sage, denn mir wurde bereits eine Wahl angefochten und ich wurde 2 mal geschult :((...

W
Wieisdasjetz

29.04.2014 um 21:02 Uhr

Regelarbeitszeitende ist 18:00 h

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Oblatixx

29.04.2014 um 22:15 Uhr

Regelarbeitszeitende ist 18:00 h Warum sollte da dann 18:30 Uhr noch das Büro besetzt sein? 18:00 Uhr ist zick, ende der Fahnenstange und wer 18:01 kommt, kann seine Liste wegschließen, vielleicht braucht er sie in 4 Jahren wieder.

Mann kann bis zur letzten Minute warten, mit der Abgabe, aber wenn man diese verpasst ...

C
chappi

30.04.2014 um 01:41 Uhr

Wenn der Wahlvorstand für das Fristende keine Uhrzeit angegeben hat, dann läuft die Frist bis Mitternacht. Wenn dann keiner mehr da ist, käme noch die Zustellung per Briefkasten mit Zeugen oder per Bote in Betracht. Für die Wahrung der Einreichungsfrist ist dann ausreichend, das die Liste innerhalb der Frist in den Herrschaftsbereich des WV gelangt ist.

Sollte durch die Nichtanwesenheit des WV eine Einreichung innerhalb der Frist faktisch nicht möglich gewesen sein, dann macht das die Wahl definitiv anfechtbar, wenn nicht sogar nichtig.

Was die Regelarbeitszeit angeht ist es richtig, das der WV hier die Frist auf 18:00 Uhr hätte begrenzen können. Hat er wohl aber nicht, so das er jetzt gut beraten wäre bis Mitternacht das Büro zu besetzten.

G
gironimo

30.04.2014 um 11:53 Uhr

Das sehe ich im Prinzip auch so. Aber hier würde ich sagen: Augen zu und durch. Wenn um 18.00 Uhr der Betrieb schließt, wer soll denn da noch kommen können?

Klar kann noch jemand mit einem reitenden Boten (und einem geschäftstüchtigen RA) kommen - aber ist es wahrscheinlich?

Wenn Ihr natürlich eine Ahnung habt, solltet Ihr vielleicht doch vorbeugend eine Lösung finden. Sonst aber ..... so tun als wäre alles o.k.

P
pillepalleTR

30.04.2014 um 12:02 Uhr

"so tun als wäre alles o.k." Das wird wohl in dem Fall nicht mehr klappen.

Ich hab viele Fragen hier in diesem Forum in den letzten Wochen rund um die BR-Wahl gelesen und bin zu dem Schluß gekommen, dass viele einfach nur Gründe (und Rechtsgrundlagen) dafür suchen, dem WV am Zeug zu flicken oder gar die Wahl zu torpedieren. Die Gründe, die dahinter stecken, kann man nur vermuten. Schade eigentlich!

W
Wieisdasjetz

30.04.2014 um 13:25 Uhr

Also so weit ich es jetzt mitbekommen habe, hat es ausser mir Keiner mitbekommen.

Und ich werde einen Teufel tun irgendwen darauf aufmerksam zu machen.

Wird hier wohl nach der "so tun als wäre alles o.k." Methode laufen.

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