Hallo,

in §6 Abs.2 WO steht folgendes:

§ 6 Vorschlagslisten
(2) Jede Vorschlagsliste soll mindestens doppelt so viele Bewerberinnen oder Bewerber aufweisen, wie Betriebsratsmitglieder zu wählen sind.

Da steht ja ... soll...
Ist es daher auch möglich, dass auf einer Liste nur 1 oder 2 Personen stehen?
Wir wählen ein 15ner Gremium.

Gruß Pelikan