Wann muß das Wahlausschreiben spätestens hängen.
Hallo ,
irgendwie bekomm ich es nicht hin, bzw. tauchen immer wieder andere Fragen auf.
Nehmen wir an, die letzte Konstituierende Sitzung war am 08.05.2006.
Die Frist ist 6 Wochen vorher.Kommentare schreiben aber "eine Woche vor Ablauf"beginnt die 6 Wochenfrist. Dann zählt der Tag des Aushanges nicht mit...(?) Sind es dann 7 Wochen + 1 Tag ?
Wann muß das Wahlausschreiben spätestens hängen. Ich bin verwirrt...
Community-Antworten (5)
16.02.2010 um 12:00 Uhr
ääääähhhhhmmmmm, was hat die konstituierende Sitzung mit welchem Aushang zu tun???
Wahlausschreiben: 6 Wochen vor dem ersten Tag der Stimmabgabe, der Tag des Aushangs zählt nicht mit. Der erste Tag der Stimmabgabe soll spätestens 1 Woche vor dem Tag liegen, an dem die Amtszeit des BR endet.
16.02.2010 um 12:16 Uhr
delagundula 6 Wochen vor der Wahl . Hier noch mal in vereinfachter Form zu nachlesen. http://www.djv.de/fileadmin/DJV/betriebsrat/BR-Info/br-info-92005.pdf
16.02.2010 um 12:59 Uhr
@ brrrrr...ponii,
wie ermittelt sich der letzte Tag des noch amtierenden BR ?
Ich denke doch mit dem Zeitpunkt der zurückliegenden konstituierenden Sitzung.Dieser Zeitpunk war oder ist Beginn und Ende der BR Zeit.Im Beispiel endet demnach am 08.05.2010 die reguläre Amtszeit des noch amtierenden BR.
Von diesem Fixtermin zurückgerechnet beginnen die Fristen zu laufen.
Im übrigen herzlichen Dank für deine Antwort....
@ rainerw
irgendwie löst sich der Knoten nicht ...
16.02.2010 um 13:30 Uhr
delagundula die konstetuierende Sitzung hat nichts mit dem Amtsantritt des neuen BR´s oder dem Ende des alten BR´s zu tun. In der Wahlordung heißt es nur : Der Wahlvorstand hat bis spätestens eine Woche nach der Wahl zur konstetuierenden Sitzung zu laden.
Rein Theoretisch könnte diese auch erst 1 Jahr später sein, nur wäre dann der BR nicht geschäftsfähig. Denn auf dieser wird bekanntlich nur der BRV gewählt und zum Schluss der Schriftführer. Dann Sitzung ende.
Ich hoffe das Du damit weiter kommst, denn meine Wenigkeit muß nun mal auf Spätschicht
16.02.2010 um 15:10 Uhr
okay ...okay... ich gebs zu... Konstituierende Sitzung nicht Beginn und Ende der Amtszeit... Sorry und Entschuldigung...
Trotzdem muss ich mich über das BetrVG wundern:
" für den neugewählten BR ergibt sich bis zum Amtsantritt ein Zwischenstadium, indem es zwar schon gewählt aber noch nicht im Amt ist " Ein Klassiker ! (BetrVG §21 Fitting RN12)
Also einigen wir uns darauf das der Stichtag die Bekanntgabe des Wahlergebnisses ist. Richtig ? Na Gott sei Dank.
Jetzt löst sich auch mein Knoten. Ziehe die Frage zurück und verneige mich vor Ponii und rainerw.
Begrifflichkeiten führten mich in die Irre... :-)
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