Erstellt am 15.02.2010 um 22:07 Uhr von erwin
Sandkorn
irgendwie hat er recht, ohne Stützunterschriften keine Listen und dann ggf. keinen BR. Aber die AN müssen ja nicht unbedingt diese Liste stützen. Also, eigene Liste und AN aufklären und selbst für die eigene Liste Unterschriften sammeln.
Bist Du Wahlvorstand, dann solltest Du kennen was geht und was nicht sondt Schulung und/oder einen Blick ins BetrVG und WO
Erstellt am 15.02.2010 um 22:16 Uhr von Sandkorn
Danke bin kein Wahlvorstand, aber der Draht dahin ist heiß. Logo gibt es Gegenliste, aber das ist ärgerlich, besonders wenn man um die Umstände weiß, dass dies die vom AG bevorzugten Kandidaten sind.
Erstellt am 16.02.2010 um 07:14 Uhr von nicoline
Sandkorn
*dass ein Listenvertreter nur mit der Unterschriftenliste für die Stützunterschriften durch unseren Betrieb tigert*
Soll das heißen, da stehen keine Kandidaten auf der Liste?
Erstellt am 16.02.2010 um 07:19 Uhr von DerAlteHeini
Sandkorn
Werden für eine Liste so die Stützunterschriften gesammelt, dürfte die Liste nichtig sein.
Die fertige Vorschlagliste muss mit der Liste der Stützunterschriften fest verbunden sein, z.B. mit einer Heftklammer, die Ecke umgeklappt und mit einem Stempel z.B. des Betriebes und die Unterschrift des Listenführers gesiegelt sein und dann können die Stützunterschriften gesammelt werden.
Solch eine Liste ist eine Urkunde.