Hallo;
folgende Ausgangslage:
- MA ist schwanger und läßt sich auf die Wahlvorschlagsliste setzen
- MA entbindet voraussichtlich 5 Wochen vor der BR-Wahl
Meine Frage ist: Darf diese MA sich auf die Wahlvorschlagsliste aufnehmen lassen, da sie sich ja zum Zeitpunkt der BR-Wahl dann im Mutterschutz befindet?

Bitte um Rückantwort.

DANKE