Spesenerhöhung in 2020 nicht erfolgt
Moin zusammen,
als frisch gewählter BR-Vorstandsvorsitzender gibt es bei uns im Betrieb gleich das erste spannende Thema. Wir haben in dieser Woche (rein zufällig) von der Erhöhung der Spesenpauschale zum 1.1.2020 (!) erfahren. Unser Arbeitgeber hat davon scheinbar gewusst, mit uns aber nie darüber gesprochen und die Spesensätze daher auch nie erhöht.
Nun stehen wir vor dem Problem, wie wir damit umgehen wollen/können. Es ist wohl so, dass der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, uns diesen erhöhten Satz auszuzahlen bzw. überhaupt Spesen zu zahlen. Allerdings haben wir bislang immer (weil dies auch in einem Mantelvertrag unserer Mutterfirma geregelt ist: "Verpflegungsmehraufwand bei Dienstreisen wird in Höhe der für Inlandsreisen vorgesehenen steuerlichen Höchstsätze pauschaliert.") die 12 bzw 24 Euro erhalten.
Wir sind mittlerweile in Verhandlungen über eine Anhebung für das Jahr 2021, aber würden auch gerne für 2020 noch eine Lösung für die Fehlbeträge finden - abgesehen von der Möglichkeit, sie bei der Steuererklärung für die Minderung der Einkommenssteuerzahlung zu nutzen.
Hat jemand da eine gute Idee? Falls ja: DANKE!
Community-Antworten (5)
28.01.2021 um 16:49 Uhr
Der AG muss das nicht weitergeben und hat es nicht getan. Wenn Ihr in den Verhandlungen nicht übereinkommt, die "Fehlbeträge" auszugleichen (und das werdet Ihr wohl nicht), sehe ich keine Chance.
28.01.2021 um 18:09 Uhr
Ich könnte mir da eine pauschale Regelung vorstellen. Falls noch nicht geschehen kann das ja als Coronaprämie deklariert werden.
29.01.2021 um 09:06 Uhr
@seehas: das sehe ich als kritisch an. Sollte das Finanzamt davon Wind bekommen, dann wird es teuer für den AG. Die Corona-Prämie darf nicht als Versteckte Gehaltserhöhung oder als Lohnersatzleistung dienen. Also Finger weg von dieser Idee. @RatlosInSchland: Der AG muss die Erhöhung nicht weitergeben, außer diese wäre, so wie bei euch in einem Manteltarifvertrag geregelt. Mach euch schlau ob dieser auch für euch gültig ist und wenn ja, dann würde ich den AG auffordern die Zahlung zu tätigen. Wenn ihr euch nicht sicher seid, dann holt euch Anwaltlichen oder Gewerkschaftlichen Rat. Und dann gibt es immer noch die Möglichkeit, wie auch schon geschrieben, über die Steuererklärung was zu machen.
29.01.2021 um 10:45 Uhr
@UdoWoe danke dir - und den anderen beiden auch. Ich glaube, dass wir als Tochterfirma einer Tochtefirma der Mutterfirma (also im Prinzip sind wir die Enkelinfirma) an deren Manteltarifvertrag gebunden sind. Dort steht dann auch, dass sich die Spesenauszahlung an den gesetzelichen Pauschalbeträgen orientiert. Daher sollte das eigentlich auch für unseren Betrieb gelten. Allerdings tut sich der AG auch mit anderen gesetzlich geregelten Dingen häufig schwer und hat von der Spesenerhöhung gewusst, darüber aber kein Wort verloren, bis wir auf das Thema gestoßen sind und es an ihn getragen haben.
Von daher bin ich auch eher skeptisch. Besonders in Sachen Rückzahlung für 2020. Da werden wir wohl wieder mal ein Minusgeschöft machen und nur etwas finanzielle Ereleichterung bei der Steuererklärung geltend machen können. Für 2021 sind wir immerhin in Verhandlungen und wollen das dann wenigstens für die Zukunft festzurren.
Es zeigt sich leider schon nach kurzer Zeit: Die Beschäftugung als BRler ist eine müßige und wahnsinnig frustierende...
29.01.2021 um 10:48 Uhr
aber bei der steuererklärung können wir die fehlenden beträge aus 2020 (das wird auch ein spaß, das nachzuhalten und korrekt anzugeben) dann für die minderung der einkommenssteuer berechnen, oder?
ich kannte diese praktik bisher nur bei auslandsspesen, wo man ja eigentlich immer deutlich unter dem gesetzlich geregelten satz für das jeweilige land vom ag spesen bekommt und den fehlbetrag dann bei der steuer zurückholen kann
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