Erklärungsfrist - ist es nach Ablauf Abgabefrist möglich den Kandidat auf einer Liste zu streichen, weil sie nach Einreichung ja nicht verändert werden darf?
Hallo, all
folgendes, ein kandidat hat sich auf zwei listen eingetragen die abgabefrist ist abgelaufen.
dann hat der kandidat innerhalb von drei arbeitstagen zu erklären für welche liste er kandidieren möchte.
ist es dann möglich denn kandidat auf einer liste zu streichen, weil sie nach einreichung ja nicht verändert werden darf?
aber er muss ja gestrichen werden, oder gibt es einen anderen weg?
mfg
Community-Antworten (6)
15.02.2010 um 11:18 Uhr
Er wird in der Regel vom Wahlvorstand gefragt auf welcher Liste sein Mandat bleiben soll und dann wird er auf der anderen Liste gestrichen. Sollte er sich nicht äußern so wird er auf beiden Listen gestrichen!
15.02.2010 um 11:32 Uhr
BrumbärTosca, Sollte er sich nicht äußern so wird er auf "beiden" Listen gestrichen!
Das ist leider nicht richtig.
Er verbleibt dann auf der zuerst eingereichten Liste.
15.02.2010 um 11:34 Uhr
@ridgeback, hast du neues Kraftfutter bekommen? Du warst mir zu schnell! :-))
15.02.2010 um 11:44 Uhr
Sorry berufe mich auf §6 (7) WO Da heißt es: (7) Eine Bewerberin oder ein Bewerber kann nur auf einer Vorschlagsliste vorgeschlagen werden. Ist der Name dieser Person mit ihrer schriftlichen Zustimmung auf mehreren Vorschlagslisten aufgeführt, so hat sie auf Aufforderung des Wahlvorstands vor Ablauf von drei Arbeitstagen zu erklären, welche Bewerbung sie aufrechterhält. Unterbleibt die fristgerechte Erklärung, so ist die Bewerberin oder der Bewerber auf sämtlichen Listen zu streichen.
15.02.2010 um 11:46 Uhr
@ridgeback
"Er verbleibt dann auf der zuerst eingereichten Liste."
die stützunterschrift ja, die kandidatur wird auf beiden listen gestrichen wenn er sich nicht erklärt, sagt jedenfalls fitting.
und es geht auch im die kandidatur!
mfg
15.02.2010 um 11:54 Uhr
monalisa, royal canin hypoallergenic, ;-))
BrumbärTosca, Rattle, sorry, habt Recht.
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