Erstellt am 28.04.2006 um 16:38 Uhr von DocPille
Ja,die Wählerliste soll bis zum Wahltag aktuallisiert werden.
Erstellt am 28.04.2006 um 16:49 Uhr von DocPille
zu 1:Nein,nur wenn der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag oder einen gesetzlich anerkannten Feiertag wäre,müsste man verlängern.
Erstellt am 28.04.2006 um 16:53 Uhr von Fayence
K2,
Zu 1) Ist der letzte Tag der Frist ein Samstag, Sonntag oder gesetzl. Feiertag, so läuft die Frist mit dem nächsten Werktag ab (§193 BGB). Ansonsten gilt: 2 Wochen sind 2 Wochen.
Im übrigen kommt die Frage etwas spät!!
Zu 2) Die Wählerliste muss bis zum Tag vor der Stimmabgabe um Ab- und Zugänge Wahlberechtigter aktualisiert werden. Siehe §4 Abs. 3 WO.
@ DocPille
Du hast den Sonnabend = Samstag vergessen
Erstellt am 28.04.2006 um 17:01 Uhr von DocPille
@Fayence
Ist für mich Arbeitstag,habe ich überlesen.