BR-Kandidatur trotz Kündigung?
In unserem Betrieb wurden mehrere MA betriebsbedingt gekündigt. Die Kündigungen werden zwischen April und September 2010 wirksam. Einige dieser Mitarbeiter haben Kündigungsschutzklage eingereicht. Dürfen diese Mitarbeiter (auch die ohne Kündigungsschutzklage) für die BR-Wahl im März kandidieren? Und wenn ja-endet ihr Mandat dann mit Ablauf der Kündigungsfrist oder dürfen sie im Betrieb bleiben??? Im Voraus vielen Dank für die Hilfe!!!!
Community-Antworten (2)
13.02.2010 um 06:44 Uhr
@elchen das kandidieren ist möglich aber das Betriebsratsmandat endet mit der Wirksamkeit der Kündigung . MFG Troisdorfer
13.02.2010 um 15:14 Uhr
@elchen
..ergänzend, sofern die Kündigung vor einer ggf. erfolgten Wahl ausgesprochen wurde. Ist die Kündigung noch nicht ausgesprochen entsteht mit der Wahl der besondere Kündigungsschutz als Mandatsträger, weiteres dann siehe BetrVG.
Habe sie Kündigungsschutzklage eingelegt, ruht (ist verhindert) ab Ablauf der Kündigungsfrist das Mandat, er ist also als BRM verhindert und es muss ein EBRM geladen werden. Wird der Klage stattgegeben, lebt das Mandat wieder auf, sprich er ist nicht mehr verhindert und kann sein Mandat wahrnehmen.
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