In unserem Betrieb wurden mehrere MA betriebsbedingt gekündigt.
Die Kündigungen werden zwischen April und September 2010 wirksam.
Einige dieser Mitarbeiter haben Kündigungsschutzklage eingereicht.
Dürfen diese Mitarbeiter (auch die ohne Kündigungsschutzklage) für die BR-Wahl im März kandidieren?
Und wenn ja-endet ihr Mandat dann mit Ablauf der Kündigungsfrist oder dürfen sie im Betrieb bleiben???
Im Voraus vielen Dank für die Hilfe!!!!