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BRV und BR-Mitglieder allein als Wahlvorstand

C
Christina
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, habe noch eine Frage: unser Wahlvorstand besteht aus BRV und BR-Mitgliedern (leider war das nicht zu verhindern, da die Mehrheit des Gremiums sich dafür entschieden hat). Wie kann verhindert werden, dass der Wahlvorstand bei der Stimmabgabe die Mitarbeiter verbal beeinflusst? Der Wahlvorstand stellt sich ebenfalls zur Wahl auf. Gibt es hier eine Regel, was die Wahlhelfer tun können, u.a. um eine Einflußnahme zu verhindern, bzw. sonstige Maßnahmen?

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Community-Antworten (15)

K
Kölner

12.02.2010 um 22:39 Uhr

@Christina Aufpassen.

K
Kriegsrat

12.02.2010 um 22:42 Uhr

@ christina

höllisch aufpassen ! da bahnt sich ein skandal an....... verbale beeinflussung ist mit eine der übelsten beeinflussungen, die es gibt, weil dabei geredet wird............

K
Kölner

12.02.2010 um 22:45 Uhr

@kriegsrat Belaberung - das ist taktische Kriegsführung!

K
Kriegsrat

12.02.2010 um 22:53 Uhr

@ kölner

oder wahlkampf im endstadium

allerdings für einen wahlvorstand , und in der funktion sitzt der mann/frau nunmal im wahllokal, tabu

R
ridgeback

12.02.2010 um 23:01 Uhr

Christina, eine Wahlbeeinflussung , die ohne Androhung oder Zufügen von Nachteilen und ohne Gewähren oder Versprechen von Vorteilen erfolgt, ist zulässig.

L
Lotte

12.02.2010 um 23:06 Uhr

ridgeback, aber nicht vom Wahlvorstand???

K
Kriegsrat

12.02.2010 um 23:06 Uhr

@ ridgeback

aber im wahllokal nicht ......................

L
Lotte

12.02.2010 um 23:11 Uhr

kriegsrat, mit Dir im Chor...;-))

R
ridgeback

12.02.2010 um 23:11 Uhr

Lotte, kriegsrat, steht nicht dabei. Suche aber noch. ;-))

Ergänzung: Suche noch das Urteil: LAG Köln, NZA 1994 S. 431

K
Kriegsrat

12.02.2010 um 23:14 Uhr

@ lotte

daß wir harmonieren, ist ja nichts neues ;-))

@ ridgeback

was willst du suchen wahllokal, wahlkabine, darf keinerlei beinflussung mehr erfolgen

R
ridgeback

12.02.2010 um 23:27 Uhr

kriegsrat, wo steht denn, dass es im Wahllokal verboten ist?

I
Immie

12.02.2010 um 23:27 Uhr

...eine Wahlbeeinflussung , die ohne Androhung oder Zufügen von Nachteilen und ohne Gewähren oder Versprechen von Vorteilen erfolgt, ist zulässig....

Darum bekommt bei uns jeder ein "Geschenk" nach der Kreuzigung:-))))

E
Erwin

12.02.2010 um 23:32 Uhr

@ridgeback

eine Wahlbeeinflussung , die ohne Androhung oder Zufügen von Nachteilen und ohne Gewähren oder Versprechen von Vorteilen erfolgt, ist zulässig.

Vorsicht hier nähert man sich doch einem Minenfeld :-))))

Aber man nennt es auch Überzeugung, was statthaft ist

@kriegsrat

aber nicht vom Wahlvorstand???

Wo steht denn dieses???? Auch sie sind AN und aktiv und passiv Wahlberechtigte und ggf. Wahlkandidaten. Im schlimmsten Fall, wie hier angenommen, auch noch BR/BRV

Es sei du meist, das Wahllokal ist Neutrale Zone, dem würde ich zustimmen, dann muss man halt wie auch sonst teilwese, vor die Tür :-)))

K
Kölner

12.02.2010 um 23:35 Uhr

@erwin Wobei ja nicht jedes WV-Mitglied das passive Wahlrecht besitzt, nicht wahr? Wenn schon Korinthen dann harte!

R
ridgeback

12.02.2010 um 23:37 Uhr

erwin, wieso Minenfeld? Zitat aus Urteil; Die Vorschriften wegen Wahlbehinderung §§ 20 119 BetrVG wollen nur vor Einschränkungen der Handlungsfreiheit und nicht der inneren Willensbildung schützen so daß Täuschungshandlungen ebensowenig darunter fallen wie Aufrufe zum Wahlboykott eine Behinderung liegt zudem nur vor wenn die Wahl tatsächlich erschwert oder unmöglich gemacht wird eine bloße Eignung zur Erschwerung reicht nicht.

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