BRV und BR-Mitglieder allein als Wahlvorstand
Hallo, habe noch eine Frage: unser Wahlvorstand besteht aus BRV und BR-Mitgliedern (leider war das nicht zu verhindern, da die Mehrheit des Gremiums sich dafür entschieden hat). Wie kann verhindert werden, dass der Wahlvorstand bei der Stimmabgabe die Mitarbeiter verbal beeinflusst? Der Wahlvorstand stellt sich ebenfalls zur Wahl auf. Gibt es hier eine Regel, was die Wahlhelfer tun können, u.a. um eine Einflußnahme zu verhindern, bzw. sonstige Maßnahmen?
Community-Antworten (15)
12.02.2010 um 22:39 Uhr
@Christina Aufpassen.
12.02.2010 um 22:42 Uhr
@ christina
höllisch aufpassen ! da bahnt sich ein skandal an....... verbale beeinflussung ist mit eine der übelsten beeinflussungen, die es gibt, weil dabei geredet wird............
12.02.2010 um 22:45 Uhr
@kriegsrat Belaberung - das ist taktische Kriegsführung!
12.02.2010 um 22:53 Uhr
@ kölner
oder wahlkampf im endstadium
allerdings für einen wahlvorstand , und in der funktion sitzt der mann/frau nunmal im wahllokal, tabu
12.02.2010 um 23:01 Uhr
Christina, eine Wahlbeeinflussung , die ohne Androhung oder Zufügen von Nachteilen und ohne Gewähren oder Versprechen von Vorteilen erfolgt, ist zulässig.
12.02.2010 um 23:06 Uhr
ridgeback, aber nicht vom Wahlvorstand???
12.02.2010 um 23:06 Uhr
@ ridgeback
aber im wahllokal nicht ......................
12.02.2010 um 23:11 Uhr
kriegsrat, mit Dir im Chor...;-))
12.02.2010 um 23:11 Uhr
Lotte, kriegsrat, steht nicht dabei. Suche aber noch. ;-))
Ergänzung: Suche noch das Urteil: LAG Köln, NZA 1994 S. 431
12.02.2010 um 23:14 Uhr
@ lotte
daß wir harmonieren, ist ja nichts neues ;-))
@ ridgeback
was willst du suchen wahllokal, wahlkabine, darf keinerlei beinflussung mehr erfolgen
12.02.2010 um 23:27 Uhr
kriegsrat, wo steht denn, dass es im Wahllokal verboten ist?
12.02.2010 um 23:27 Uhr
...eine Wahlbeeinflussung , die ohne Androhung oder Zufügen von Nachteilen und ohne Gewähren oder Versprechen von Vorteilen erfolgt, ist zulässig....
Darum bekommt bei uns jeder ein "Geschenk" nach der Kreuzigung:-))))
12.02.2010 um 23:32 Uhr
@ridgeback
eine Wahlbeeinflussung , die ohne Androhung oder Zufügen von Nachteilen und ohne Gewähren oder Versprechen von Vorteilen erfolgt, ist zulässig.
Vorsicht hier nähert man sich doch einem Minenfeld :-))))
Aber man nennt es auch Überzeugung, was statthaft ist
@kriegsrat
aber nicht vom Wahlvorstand???
Wo steht denn dieses???? Auch sie sind AN und aktiv und passiv Wahlberechtigte und ggf. Wahlkandidaten. Im schlimmsten Fall, wie hier angenommen, auch noch BR/BRV
Es sei du meist, das Wahllokal ist Neutrale Zone, dem würde ich zustimmen, dann muss man halt wie auch sonst teilwese, vor die Tür :-)))
12.02.2010 um 23:35 Uhr
@erwin Wobei ja nicht jedes WV-Mitglied das passive Wahlrecht besitzt, nicht wahr? Wenn schon Korinthen dann harte!
12.02.2010 um 23:37 Uhr
erwin, wieso Minenfeld? Zitat aus Urteil; Die Vorschriften wegen Wahlbehinderung §§ 20 119 BetrVG wollen nur vor Einschränkungen der Handlungsfreiheit und nicht der inneren Willensbildung schützen so daß Täuschungshandlungen ebensowenig darunter fallen wie Aufrufe zum Wahlboykott eine Behinderung liegt zudem nur vor wenn die Wahl tatsächlich erschwert oder unmöglich gemacht wird eine bloße Eignung zur Erschwerung reicht nicht.
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