Erstellt am 23.01.2021 um 10:51 Uhr von UliPK
Solange sie noch als Arbeitnehmerin im Sinne des § 5 BetrVG muss ihr auch die Möglichkeit gegeben werden sich auf die Liste setzen zu lassen und auch zu wählen zu können.
Erstellt am 23.01.2021 um 11:52 Uhr von Krambambuli
Von dem Wahlausschreiben müssen alle Kenntnis erlangen.
Und abgesehen davon - fragt sie doch einfach mal, ob sie kandidieren möchte. Möglicherweise ist sie sonst verärgert und ehe ihr euch verseht, habt ihr Listenwahl.
Erstellt am 23.01.2021 um 12:41 Uhr von Dummerhund
Mir stellt sich gerade die Frage, warum jetzt Neuwahlen?
Erstellt am 23.01.2021 um 13:09 Uhr von Pitney1701
Weil uns das von dem Rechtsanwalt, der uns bei den Verhandlungen mit den Geschäftsführern, so empfohlen wurde. Hat aber niemand wirklich nachgehakt warum das so sein soll.
Erstellt am 23.01.2021 um 16:35 Uhr von celestro
dann wäre die erste und wichtigste Maßnahme ... direkt mal nachzufragen, wieso man jetzt Neuwahlen durchführen sollte.
Erstellt am 24.01.2021 um 12:02 Uhr von Pitney1701
Vielleicht ist der Grund dafür das wir ja knapp 3/4 der Belegschaft verloren haben und der BR dann nicht mehr so groß sein soll/darf.
Erstellt am 24.01.2021 um 20:47 Uhr von celestro
Da gäbe es diese Regel:
"(2) Außerhalb dieser Zeit ist der Betriebsrat zu wählen, wenn
1. mit Ablauf von 24 Monaten, vom Tage der Wahl an gerechnet, die Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer um die Hälfte, mindestens aber um fünfzig, gestiegen oder gesunken ist,"
da wäre es dann aber FALSCH, wenn der RA die Neuwahl "empfohlen" hätte. Ist die Bedingung erfüllt, dann MUSS neu gewählt werden. Ist die Bedingung NICHT erfüllt und empfiehlt ein RA Neuwahlen, dann ist das vermutlich ein AG Anwalt. Außerdem kann man nicht einfach so wählen. Der BR müsste das entsprechend beschließen.
Erstellt am 24.01.2021 um 21:48 Uhr von Dummerhund
Warum habe ich hier nur geahnt das da was nicht so ganz stimmt? Grübel.
Erstellt am 25.01.2021 um 13:56 Uhr von Pitney1701
@ Dummerhund: Inwiefern ?
@ celestro: Dann sind die Voraussetzungen ja gegeben. Beschlossen wurde das mit den Neuwahlen schon. Ich weiß halt nicht mehr genau ob der RA es jetzt nur "empfohlen" oder angemahnt/ darauf hingewiesen hatte.
Vielen dank für Eure Stellungsnahmen...