Darf ein interner E-Mail Verteiler als Werbung für die Betriebsratswahlen verwendet werden ?

Bin in Altersteilzeit (BR-IGM) zuhause - habe aber noch meinen E-Mail Verteiler > 3500 von Freunden in der Firma etc ein ehem. Arbeitskollege mit eigener Liste würde sich über
diese Ünterstützung freuen = sicher eine BR Freistellung - mein Problem nicht IGM