meine Frage:
bei uns gibt es einen Altersteilzeitler in der passiven Phase. Bei der Aufstellung der Wählerliste haben wir diesen Kollegen als nicht wahlberechtigung und nicht wählbar ausgewiesen. Nun kommt der Einwand, dass die Freistellung nicht unwiderrufbar sei und jederzeit die Altersteilzeit rückabgewickelt werden könne.
Wer weiss hier Rat? wir sind nun etwas verunsichert, möchten aber keine Wahlanfechtung riskieren.