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Altersteilzeit - passive Phase - trotzdem wahlberechtigt?

S
sternschnuppe
Nov 2016 bearbeitet

meine Frage: bei uns gibt es einen Altersteilzeitler in der passiven Phase. Bei der Aufstellung der Wählerliste haben wir diesen Kollegen als nicht wahlberechtigung und nicht wählbar ausgewiesen. Nun kommt der Einwand, dass die Freistellung nicht unwiderrufbar sei und jederzeit die Altersteilzeit rückabgewickelt werden könne. Wer weiss hier Rat? wir sind nun etwas verunsichert, möchten aber keine Wahlanfechtung riskieren.

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Community-Antworten (3)

B
braker

08.02.2010 um 13:39 Uhr

Es zählt was am Wahltag ist. Entweder er ist in seiner passiven Phase oder er arbeitet! Alles andere interessiert nicht.

Die Person mit den Einwand sollte mal die Rechtsquelle vorlegen, wo das steht. Und schon ist das Thema vom Tisch.

T
Tanzbär

08.02.2010 um 15:12 Uhr

die Altersteilzeit rückabgewickelt werden könne. ??? Noch nie davon gehört. Er ist raus, und das für immer ...

S
sanifair

09.02.2010 um 01:46 Uhr

hat das BAG doch schon lange entschieden: passivphase heißt keine wahlberechtigung!

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