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Fortbildung Wahlvorstand - durch Beschluß des Betriebsrates ligitimiert, oder kann der Wahlvorstand selber beschließen?

L
LHAndy
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

müssen Fortbildungen des Wahlvorstandes durch Beschluß des Betriebsrates ligitimiert werden, oder kann der Wahlvorstand selber beschließen?

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Community-Antworten (2)

D
delagundula

05.02.2010 um 14:09 Uhr

Was soll den der BR im WV...

Der Wahlvorstand entscheidet durch Beschluß die Fortbildung.

S
Solarkrieger

05.02.2010 um 16:21 Uhr

Der WV ist ein eigenständiges Gremium und beschließt seine Angelegenheiten selber.

Der BR ist dem WV nicht weisungsberechtigt oder trifft Entscheidungen die allein dem WV obliegen.

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