Fortbildung Wahlvorstand - durch Beschluß des Betriebsrates ligitimiert, oder kann der Wahlvorstand selber beschließen?
Hallo,
müssen Fortbildungen des Wahlvorstandes durch Beschluß des Betriebsrates ligitimiert werden, oder kann der Wahlvorstand selber beschließen?
Community-Antworten (2)
05.02.2010 um 14:09 Uhr
Was soll den der BR im WV...
Der Wahlvorstand entscheidet durch Beschluß die Fortbildung.
05.02.2010 um 16:21 Uhr
Der WV ist ein eigenständiges Gremium und beschließt seine Angelegenheiten selber.
Der BR ist dem WV nicht weisungsberechtigt oder trifft Entscheidungen die allein dem WV obliegen.
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