Nein. Da der Wahlvorstand ja nicht gewählt sondern bestellt wird, geht das mit einem Beschluss:
Etwa so:
Der BR beschließt für die BR-Wahl 2014 Frau xy, Herrn ab und Frau ui in den Wahlvorstand zu berufen, wobei Frau xy Wahlvorstandsvorsitzende sein soll. Als Ersatzmitglieder werden benannt: (.....)