Minderheit - Wieviele Männer können bzw. müssen in den Betriebsrat gewählt/aufgenommen werden?
Hallo, folgende Fragen habe ich:
Ausgangsposition: kleiner 50 Mitarbeiter, Quote 76% W 24%M
Wieviele Männer können bzw. müssen in den Betriebsrat gewählt/aufgenommen werden?
Community-Antworten (2)
01.02.2010 um 14:57 Uhr
Die Berechnung der Mindestsitze für das Minderheitengeschlecht wird nach dem sogenannten d'Hondtschen Höchstzahlensystem berechnet (§ 5 Abs. 1 WO). Dies geht folgendermaßen:
Der Wahlvorstand schreibt die Anzahl der beschäftigten Frauen und Männer nebeneinander, anschließend werden diese beiden Zahlen jeweils durch 1, 2, 3, 4 usw. geteilt. Die Ergebniszahlen dieser Rechnung werden als Zahlenkolonne untereinander geschrieben. Es wird ermittelt, wie viele Plätze auf jedes Geschlecht entfallen würden: Es kommt darauf an, wie viele Höchstzahlen auf sie entfallen.
Beispiel:
Ein Betrieb hat 131 ArbeitnehmerInnen. Die Gruppe der Männer besteht aus 109, die der Frauen aus 22 Mitgliedern. Der Betriebsrat besteht nach §9 aus 7 Mitgliedern. Der Wahlvorstand rechnet zur Erstellung des Wahlausschreibens wie folgt:
Männer Frauen 109:1=109 22:1=22 109:2=54,5 22:2=11 109:3=36,33 22:3=7,33 109:4=27,25 - 109:5=21,8 - 109:6=18,16 -
Was unterstrichen ist, sind die höchsten Teilzahlen. Sechs von ihnen entfallen auf die Männer, ein Sitz auf die Frauen. Der Wahlvorstand hat also für die Wahl der Betriebsratsmitglieder mindestens einen Sitz für das Minderheitengeschlecht - in diesem Falle die Frauen - festzulegen.
top Verteilung der Sitze
Verteilung der Sitze bei der Stimmenauszählung
Die Festlegung der Sitzverteilung bei Mehrheitswahl/Personenwahl, das heißt, wenn nur eine Vorschlagsliste vorliegt bzw. im vereinfachten Wahlverfahren generell, erfolgt in der Weise, dass zunächst die Mindestsitze für das Minderheitengeschlecht vergeben werden und zwar an die KandidatInnen des Minderheitengeschlechtes mit den jeweils höchsten Stimmenanzahlen der KandidatInnen innerhalb des Minderheitengeschlechtes (§ 22 Abs. 1 WO). Danach werden die Sitze an die übrigen KandidatInnen entsprechend ihrer Stimmenzahlhöhe verteilt.
http://www.dgb.de/themen/mitbestimmung/betriebsverfassung/wahlverfahren/index_html
03.02.2010 um 14:11 Uhr
@klauskluske Dein Problem ist: kleiner 50 MA mit der Quote 76% w und 24% m. Der BR umfaßt 3 Mitglieder. Nachder de'Hondtschen Methode ergibt dies Frauen Männer 76:1=76 24:1=24 76:2=38 24:2=12 76:3=25,3 Also kein Mindestsitz für die Minderheit. Da heißt es für die Männer Daumen drücken, dass mit genügend Wähler(innen) Stimmen ein Sitz im Gremium herausspringt. Gruß Wolferl
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