Erstellt am 31.01.2010 um 13:08 Uhr von rainerw
Erstellt am 31.01.2010 um 13:16 Uhr von erwin
magritte
...ja.... muss aber damit rechnen, dass die Gewerkschaft und der Listenführer dieser Liste dieses nicht begrüßen. Folge kann dann sein, dass man ihn von der Gewerkschaftsliste nimmt/ streicht, sofern noch möglich, da er ja ein konkurieden Liste stützt.
Weiter muss man sich, sollte er sich ganz ernsthaft fragen, kandidiere ich auf der richtigen Liste? Nur weil ich/ er so einen sicheren Listenplatz (BR-Platz) hat / bekommt??
JA, ich weiss war nicht die Frage, sollte aber gesagt sein!
Erstellt am 31.01.2010 um 14:26 Uhr von delagundula
Hi, wie bereits gesagt bin ich kein BR aber der Wahlvorstand muss weiter beachten, dass ein Bewerber nur für die Kandidatur auf einer Vorschlagsliste seine Zustimmung erteilen kann (§ 6 Abs. 7 WO). Auch in diesem Fall hat der Wahlvorstand den Bewerber aufzufordern, zu erklären, welche Bewerbung er aufrechterhält
Diese Aufforderung setzt eine Frist von drei Arbeitstagen in Lauf, innerhalb
derer sich der Bewerber erklären muss. Die Frist wird berechnet wie die Erklärungsfrist
im Zusammenhang mit einer mehrfach geleisteten Stützunterschrift. Es ist auch hier streng darauf zu achten, dass es auf den Ablauf von drei Arbeitstagen und nicht auf den Ablauf von drei Werktagen ankommt.
Unterbleibt die fristgerechte Erklärung des Wahlbewerbers, so ist der Bewerber auf sämtlichen Listen zu streichen.
Erstellt am 31.01.2010 um 14:33 Uhr von rainerw
@delagundula
Du solltest nicht immer erwähnen das Du kein BRM bist. Bekommt der Admin dieses Forums das mit, wird er Dich womöglich sperren, da er der Meinung ist das hier nur Betriebsräte posten dürfen. Sind leider Regeln die er festgelegt hat.
Ist nur ein Tipp.
Erstellt am 31.01.2010 um 14:44 Uhr von delagundula
ups ... ich werde schweigen ...oder ... ;-) Thanks
Erstellt am 31.01.2010 um 14:49 Uhr von rainerw
Aber Deine Antworten sind gut. Mach weiter so!!!!!!
Schweigen brauchst Du ja nur wegen des einen Satzes und die nächsten Wahlen sind ja bestimmt nicht mehr fern.
Erstellt am 31.01.2010 um 17:12 Uhr von ridgeback
delagundula,
"Unterbleibt die fristgerechte Erklärung des **Wahlbewerbers**, so ist der Bewerber auf sämtlichen Listen zu streichen."
Meinst Du mit Wahlbewerber = Stützer?
Erstellt am 31.01.2010 um 21:05 Uhr von delagundula
Sorry habs gerade erst gelesen...
Ja...bzw. betrifft es nach meiner Definition beide Fälle.
Erstellt am 31.01.2010 um 21:58 Uhr von ridgeback
delagundula,
das ist so dann aber nicht richtig.
Unterschreibt ein wahlberechtigter Arbeitnehmer mehrere Wahlvorschläge, so wird er aufgefordert zu erklären, welchen Wahlvorschlag er unterstützt.
Erklärt sich der Arbeitnehmer nicht, so wird er auf allen Wahlvorschlägen mit Ausnahme des zeitlich am frühesten unterzeichneten gestrichen