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Wählbarkeit trotz Kündigung

A
audiasechs
Nov 2016 bearbeitet

Bei uns lässt sich ein Mitarbeiter zur Wahl BR aufstellen, der gekündigt wurde. Gegen diese hat er Klage erhoben; in 1.Instanz hat er gewonnen. Es ist aber Berufung eingelegt worden; die 2.Instanz wird wohl erst im Herbst sein.

Kann dieser Mitarbeiter gewählt werden? Geniest er besonderen Kündigungsschutz?

Der hat sich wohl nur aufstellen lassen, damit er nicht gekündigt werden kann. er hat auch 3 weitere "Symoatisanten" gefunden, die ihn stützen.

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Community-Antworten (5)

K
Kriegsrat

27.01.2010 um 18:58 Uhr

Das BAG .....verwies ......darauf, dass das aktive Wahlrecht im Fall der Kündigung des Arbeitnehmers die noch nicht abgelaufene Kündigungsfrist oder eine vorläufige Weiterbeschäftigung voraussetze. Das gelte jedoch nicht für das passive Wahlrecht, wenn der Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage erhoben habe. Dann gelte er hinsichtlich der Wählbarkeit solange als betriebszugehörig, bis rechtskräftig geklärt sei, ob die Kündigung wirksam ist. Die Unterscheidung zwischen Wahlberechtigung und Wählbarkeit von gekündigten und nicht weiterbeschäftigten Arbeitnehmern folge aus dem unterschiedlichen Schutzzweck der jeweiligen Normen. BAG, Beschluss vom 10.11.2004, Az.: 7 ABR 12/04

A
audiasechs

27.01.2010 um 19:21 Uhr

Nochmals zu diesem gekündigten Mitarbeiter:

Er hat ja in 1.Instanz gewonnen; der AG ist zur Weiterbeschäftigung verpflichtet worden und kommt dieser verpflichtung auch nach.

Jetzt hat der Mitarbeiter sich wie folgt geäußert:

"Wenn ich erst einmal im Betriebsrat bin, kann mir ja nichts mehr passieren. Dann geht hier die Post ab und der "Alte" wird sich wundern; dem lege ich den ganzen betrieb lahm. Ist mir doch egal, wenn die Firma pleite geht. Die Kollegen sind mir auch egal; hauptsache, die Firma geht zu grunde".

Kann dieser Mitarbeiter jetzt fristlos gekündigt werden, wenn mehrere Mitarbeiter diese Aussage bestätigen?

So einen wollen wir nicht im Betrieb haben; es geht schließlich um unsere Arbeitsplätze.

K
Kriegsrat

27.01.2010 um 19:34 Uhr

es braucht ihn ja nur niemand zu wählen, dann kommt er auch nicht in den betriebsrat

E
Erwin

27.01.2010 um 19:48 Uhr

wenn er in den BR kommt, der Kündigung aber vor dem BAG stattgegeben wird, also für rechtens anerkannt wird, hilft Ihm auch das BR-Mandat nicht. Dann endet es mit Ablauf der Kündigungsfrist.

V
VorOrt

27.01.2010 um 20:19 Uhr

@audiasechs Arbeitgeber frage ?

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