Wahlberechtigt?
Wahlberechtigt? Hallo Kolleginnen/Kollegen, dem Wahlvorstand stellt sich folgende Frage: dem BR wurde eine Einstellung für Janur eingereicht die er laut §99 BetrVG abgelehnt hat. Darauf hat der Arebitgeber den §100 eingereicht dem ebenfalls nicht zugestimmt wurde. Die eingereichte Person ist schon seit 10 Jahren in unserem Untenehmen und soll jetzt zu uns versetzt werden. Termin zu Güteverhandlung steht für Februar fest. die Einreichung der Wahlvorschlagslisten endet in der KW 4 2010 Ist die Person Wahlberechtigt? Kann sie gewählt werden? Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.
Community-Antworten (3)
22.01.2010 um 10:03 Uhr
@dabobr Boah, was für eine Frage...Genial! Warum hat der BR widersprochen?
22.01.2010 um 10:12 Uhr
Antwort für den Kölner. Ablehnungsgründe: eine Person die sich ebenfalls auf diesen Posten beworben hat ist durch die Ablehnung in die Arbeitslosigkeit verfallen. Die Eingruppierung entspricht nicht der Tätigkeit
22.01.2010 um 10:25 Uhr
@dabobr Hmmm... Mein Lieblingssatz in diesem Zusammenhang ist ja immer, das ein entgangener Vorteil kein Nachteil ist. Deswegen hat der Kollege aus meiner Sicht sowohl das aktive als auch das passiev Wahlrecht.
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