Erstellt am 21.01.2010 um 18:57 Uhr von misstrauischer
das wird der AG wohl nicht bezahlen
aber wenn sie frei oder urlaub hätten, könnten sie schon im wahllokal herumlungern
Erstellt am 21.01.2010 um 18:58 Uhr von Krautmitwurst
Nein !
Zu überlegen wäre ein Mitglied der GeW hinzuzuziehen...
Erstellt am 21.01.2010 um 18:59 Uhr von mainpower
Hallo,
die auszählung der Stimmen ist Öffentlich!
Es kann jeder dabei sein.
Erstellt am 21.01.2010 um 19:03 Uhr von erwin
Die Gewerkschaften dürfen sogenannte Wahlbeobachter entsenden.
Erstellt am 13.02.2010 um 13:08 Uhr von Smithers
Was nun, ist es öffentlich und können eine bestimmte Anzahl von Mitarbeitern anwesend sein bei der Auszählung/Stimmabgabe, oder sind nur Gewerkschaftsmitglieder berechtigt dem beizuwohnen? Das muss doch irgendwo geschrieben stehen...
Erstellt am 13.02.2010 um 22:50 Uhr von peters
@smithers,
das steht hier auch schon schwarz auf weiß:
Die Auszählung ist öffentlich. Man darf dem Wahlvorstand dabei auf die Finger schauen.
Für den gesamten Zeitraum der Stimmabgabe dürfte die Anwesenheit aber schwierig werden, weil das normalerweise Arbeitszeit ist.
@all
wie ist es aber, wenn der Arbeitgeber selbst (siehe oben) der Meinung ist, dass eine "Wahlaufsicht" notwendig ist? Dann müsste er doch nur einem Beauftragten für den Wahltag frei geben, dasmit der sich während der Stimmabgabe ins Wahllokal setzen kann. Ich würd mich dann allerdings fragen, wo denn die "vertrauensvolle Zusammenarbeit" ist.
Eine elegante Lösung wäre es doch, wenn der Wahlvorstand einen "neutralen Beobachter" zum Wahlhelfer bestimmt. Der darf dann teilnehmen.
Allerdings: es ist schonmal kein gutes Zeichen, wenn es solche Zweifel am Demokratieverständnis des BR gibt.