Hi, wir hatten vor einer Woche Betriebsratswahl in unserem Unternehmen. Jetzt hat ein gewähltes Mitglied (ich denke aus Enttäuschung das keine Landsleute von ihm gewählt wurden) bei unserem Wahlvorstand Einspruch erhoben das folgende Kriterien nicht eingehalten worden sind.
1. Die Wahlkabinen wären zu Nah nebeneinander aufgestellt worden.
2. Einige Mitarbeiter hätten die Stimmzettel miteinander angekreuzt.
3. Ein Mitarbeiter hätte bei einem Mitglied mehrere Kreuze gemacht. (dieser Stimmzettel wurde vom Wahlvorstand als ungültig erklärt).
wir wissen jetzt eigentlich gar nicht was dieser Mitarbeiter damit erreichen will. Meine Frage wo kann ich nachlesen, welche Einsprüche berechtigt sind und welche nicht.
Erst mal vielen Dank und liebe Grüße