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Wahlausschreiben - Mitarbeitern in Elternzeit zeitgleich mit der Veröffenlichung im Betrieb zusenden?

F
focus
Nov 2016 bearbeitet

Müssen wir Mitarbeitern die in Elternzeit sind das Wahlausschreiben zeitgleich mit der Veröffenlichung im Betrieb zusenden?????

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Community-Antworten (2)

R
rolfo

21.01.2010 um 10:05 Uhr

Müssen nein, es wäre aber sicherlich sinnvoll

E
Erwin

21.01.2010 um 11:15 Uhr

Ja, AN in Elternzeit sind AN und haben das aktive und passive Wahlrecht und AN müssen § 3 WO über die anstehende Wahl informiert werden.

In kleinen Betrieben könnten diese auch eine für das Ergebnis ausschlaggebende Größe an Wählern sein.

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