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Aufstellung zur BR-Wahl - Darf man das, auch wenn man demnächst in Rente geht?

B
Bleistiftler
Nov 2016 bearbeitet

Darf sich eine Person zur aktuellen BR-Wahl aufstellen lassen, obwohl die Restdienstzeit in einem Jahr vorbei ist (Ruhestand) bzw. könnte dann auch diese Person als Vorsitzender gewählt werden. Wenn Ja, was passiert dann nach dem Ausscheiden? Neuwahl des Vorsitzenden? Freue mich über Antworten. Danke.

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Community-Antworten (2)

D
DonJohnson

14.01.2010 um 15:51 Uhr

ja (der BRV wird aber vom Gremium gewählt, nicht von den AN) ja (vom Gremium) - und ein EBRM rückt nach

B
badner

14.01.2010 um 15:55 Uhr

ja er ksnn sich aufstellen lassen und auch als Vorsitzender in der konstituierenden Sitzung wählen lassen. Wenn er dann in Ruhestand geht rückt das erste Ersatzmitglied nach und es ist vom BR umgehend (oder am besten schon etwas früher)ein neuer Vorsitzender zu wählen. Ich würde euch aber vorschlagen, dass ein anderer den Vorsitz gleich nach den Wahlen übernehmen sollte. Somit hat er noch ein ganzes Jahr Zeit um sich "einzuarbeiten" oder sich Ratschläge vom altgedienten zu holen.

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