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Amtszeit des BR durch Betriebsvereinbarung verlängern?

I
Indianer
Nov 2016 bearbeitet

Ist es möglich, mithilfe einer Betriebsvereinbarung die Amtszeit des Betriebsrates zu verlängern, zum Beispiel von März bis Mai? Wenn nein, wo finde ich den entsprechenden Gesetzestext?

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Community-Antworten (6)

V
VIONÄR

13.01.2010 um 12:09 Uhr

blauer Button links oben

R
Rattle

13.01.2010 um 12:25 Uhr

Hallo, IndiAner

die amtzeit des BR endet nach vier jahren, ohne wenn und aber!

danach ist betriebsratslose zeit, wenn nicht rechtzeitig gewählt wurde.

mfg

I
Indianer

13.01.2010 um 13:09 Uhr

Geht man nach dem Vorsatz: "Der Termin für die Betriebsratswahl sollte mindestens eine Woche vor Ablauf der Amtszeit des derzeitigen Betriebsrats liegen (§ 3 Abs. 1 Satz 3 BetrVG)" rutscht man aber doch irgendwann aus der vorgegebenen Zeit 01.03. - 31.05.!

Was macht man dann?

K
Kölner

13.01.2010 um 13:45 Uhr

@IndiAner Wieso?

R
rkoch

13.01.2010 um 13:59 Uhr

@Kölner

Das alte Problem mit dem Missverständnis das viele glauben das die Amtszeit des neuen BR mit Aushang des Ergebnisses oder Wahltag oder was auch immer beginnt und die Amtszeit des alten dann endet. Ist mittlerweile schon fast ne Seuche......

@IndiAner

Der Tag an dem die Amtszeit des BR endet ist ein Fixtermin, der sich nie ändert, schon gar nicht nach vorne! Schlimmstenfalls nach hinten. Ausnahme: Amtszeit alter BR endet vorzeitig (Rücktritt, Auflösung, etc.).

Such mal hier im Forum den Fred "Terminverschiebung der BR Wahl" und lies meine Antwort 139716.

I
Indianer

13.01.2010 um 14:59 Uhr

@rkoch

Genau danach hatte ich gesucht :) ... dank dir; wieder ein wenig schlauer!

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