Erstellt am 13.01.2010 um 11:09 Uhr von VIONÄR
Erstellt am 13.01.2010 um 11:25 Uhr von Rattle
Hallo, IndiAner
die amtzeit des BR endet nach vier jahren, ohne wenn und aber!
danach ist betriebsratslose zeit, wenn nicht rechtzeitig gewählt wurde.
mfg
Erstellt am 13.01.2010 um 12:09 Uhr von IndiAner
Geht man nach dem Vorsatz: "Der Termin für die Betriebsratswahl sollte mindestens eine Woche vor Ablauf der Amtszeit des derzeitigen Betriebsrats liegen (§ 3 Abs. 1 Satz 3 BetrVG)" rutscht man aber doch irgendwann aus der vorgegebenen Zeit 01.03. - 31.05.!
Was macht man dann?
Erstellt am 13.01.2010 um 12:45 Uhr von Kölner
Erstellt am 13.01.2010 um 12:59 Uhr von rkoch
@Kölner
Das alte Problem mit dem Missverständnis das viele glauben das die Amtszeit des neuen BR mit Aushang des Ergebnisses oder Wahltag oder was auch immer beginnt und die Amtszeit des alten dann endet. Ist mittlerweile schon fast ne Seuche......
@IndiAner
Der Tag an dem die Amtszeit des BR endet ist ein Fixtermin, der sich nie ändert, schon gar nicht nach vorne! Schlimmstenfalls nach hinten. Ausnahme: Amtszeit alter BR endet vorzeitig (Rücktritt, Auflösung, etc.).
Such mal hier im Forum den Fred "Terminverschiebung der BR Wahl" und lies meine Antwort 139716.
Erstellt am 13.01.2010 um 13:59 Uhr von IndiAner
@rkoch
Genau danach hatte ich gesucht :) ... dank dir; wieder ein wenig schlauer!