Amtszeit des BR durch Betriebsvereinbarung verlängern?
Ist es möglich, mithilfe einer Betriebsvereinbarung die Amtszeit des Betriebsrates zu verlängern, zum Beispiel von März bis Mai? Wenn nein, wo finde ich den entsprechenden Gesetzestext?
Community-Antworten (6)
13.01.2010 um 12:09 Uhr
blauer Button links oben
13.01.2010 um 12:25 Uhr
Hallo, IndiAner
die amtzeit des BR endet nach vier jahren, ohne wenn und aber!
danach ist betriebsratslose zeit, wenn nicht rechtzeitig gewählt wurde.
mfg
13.01.2010 um 13:09 Uhr
Geht man nach dem Vorsatz: "Der Termin für die Betriebsratswahl sollte mindestens eine Woche vor Ablauf der Amtszeit des derzeitigen Betriebsrats liegen (§ 3 Abs. 1 Satz 3 BetrVG)" rutscht man aber doch irgendwann aus der vorgegebenen Zeit 01.03. - 31.05.!
Was macht man dann?
13.01.2010 um 13:45 Uhr
@IndiAner Wieso?
13.01.2010 um 13:59 Uhr
@Kölner
Das alte Problem mit dem Missverständnis das viele glauben das die Amtszeit des neuen BR mit Aushang des Ergebnisses oder Wahltag oder was auch immer beginnt und die Amtszeit des alten dann endet. Ist mittlerweile schon fast ne Seuche......
@IndiAner
Der Tag an dem die Amtszeit des BR endet ist ein Fixtermin, der sich nie ändert, schon gar nicht nach vorne! Schlimmstenfalls nach hinten. Ausnahme: Amtszeit alter BR endet vorzeitig (Rücktritt, Auflösung, etc.).
Such mal hier im Forum den Fred "Terminverschiebung der BR Wahl" und lies meine Antwort 139716.
13.01.2010 um 14:59 Uhr
@rkoch
Genau danach hatte ich gesucht :) ... dank dir; wieder ein wenig schlauer!
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