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Berücksichtigung von Doktoranden und Beschäftigten eines Betriebsteils ohne BR

D
Dieter
Nov 2016 bearbeitet

Liebe KollegInnen,

2 Fragen liegen mir am Herzen, da wir ggf. die Anzahl der BR-Mitglieder erhöhen könnten:

  1. wie sind Personen zu behandeln, die organisatorisch voll in den Betrieb eingliedert sind und ohne Gehalt, aber z. B. ein Stipendium (einer anderen Organisation, z. B. DAAD) bekommen?
  2. was gilt für einen weit entfernter (>300 KM) liegender Betriebsteil, der voll in die Zentrale eingegliedert ist, aber kein eigenen Betriebsrat hat?

Gruss + danke

7.06901

Community-Antworten (1)

B
BrumbärTosca

11.01.2010 um 12:48 Uhr

Zu 1) Dazu guckst du hier: http://bundesrecht.juris.de/betrvg/__8.html Nach meiner Meinung sind nicht zur Betriebsgröße hinzu zu rechnen! Sind eventuell Wähler aber nicht wählbar. Ob sie wählbar oder wählen dürfen wird der Wahlvorstand entscheiden!

Zu 2) Aufgrund er Entfernung wäre ein eigener Betriebsrat sinnvoller dann besteht die Möglichkeit einen Gesamtbetriebsrat zu wählen. Guckst du hier: http://bundesrecht.juris.de/betrvg/__47.html

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