Berücksichtigung von Doktoranden und Beschäftigten eines Betriebsteils ohne BR
Liebe KollegInnen,
2 Fragen liegen mir am Herzen, da wir ggf. die Anzahl der BR-Mitglieder erhöhen könnten:
- wie sind Personen zu behandeln, die organisatorisch voll in den Betrieb eingliedert sind und ohne Gehalt, aber z. B. ein Stipendium (einer anderen Organisation, z. B. DAAD) bekommen?
- was gilt für einen weit entfernter (>300 KM) liegender Betriebsteil, der voll in die Zentrale eingegliedert ist, aber kein eigenen Betriebsrat hat?
Gruss + danke
Community-Antworten (1)
11.01.2010 um 12:48 Uhr
Zu 1) Dazu guckst du hier: http://bundesrecht.juris.de/betrvg/__8.html Nach meiner Meinung sind nicht zur Betriebsgröße hinzu zu rechnen! Sind eventuell Wähler aber nicht wählbar. Ob sie wählbar oder wählen dürfen wird der Wahlvorstand entscheiden!
Zu 2) Aufgrund er Entfernung wäre ein eigener Betriebsrat sinnvoller dann besteht die Möglichkeit einen Gesamtbetriebsrat zu wählen. Guckst du hier: http://bundesrecht.juris.de/betrvg/__47.html
Verwandte Themen
Doktoranden wählbar für den BR?
ÄlterSind Doktoranden, die nur noch wenige Wochen im Betriebs sind (mit definiertem Ende Ihrer Vertragslaufzeit) zum Betriebsrat wählbar und wenn nicht, ist dann die Liste, auf der sie stehen ungültig?
Betriebsratsgröße; Geschlecht in der Mindereit - Finden hierbei die Leiharbeiter/innen auch keine Berücksichtigung?
ÄlterGuten Morgen, gestern wurde im Forum die Frage nach der Wahlberechtigung von Leiharbeitern gestellt. Die Antwort steht im §7 BetrVG. Soweit sogut. Dann kam u.a. eine Antwort, dass Leiharbeiter al
Zahl der im Betrieb regelmäßig Beschäftigten / Erlass Wahlausschreiben
ÄlterZur Ermittlung der regelmäßig Beschäftigten im Betrieb bedarf es einen Rückblick und der Berücksichtigung der zukünftigen Entwicklung. Nach Mitteilung des Arbeitgebers sind zur Zeit knapp unter 400 MA
Betriebsratswahl - Haben Mitarbeiter eines unselbstständigen Betriebsteils, welcher sich 70 km vom Stammwerk entfernt befindet, ein passives Wahlrecht?
ÄlterHaben Mitarbeiter eines unselbstständigen Betriebsteils, welcher sich 70 km vom Stammwerk entfernt befindet, ein passives Wahlrecht?
Beteiligung an der BR-Wahl im Hauptbetrieb nach Umstrukturierung?
ÄlterMahlzeit! Laut § 4 BetrVG können die AN eines BR-fähigen Betriebsteils beschließen, an der BR-Wahl im Hauptbetrieb teilzunehmen. Ebenso können sie beschließen, dieses nicht mehr zu tun. Soweit