Betriebsratswahl - Haben Mitarbeiter eines unselbstständigen Betriebsteils, welcher sich 70 km vom Stammwerk entfernt befindet, ein passives Wahlrecht?
Haben Mitarbeiter eines unselbstständigen Betriebsteils, welcher sich 70 km vom Stammwerk entfernt befindet, ein passives Wahlrecht?
Community-Antworten (1)
06.02.2010 um 21:23 Uhr
Was ist denn ein unselbständiger Betriebsteil?
Wenn § 1 BetrVG erfüllt ist und diese MA rechtzeitig beschlossen und dem Betriebsrat haben, an der Wahl im Hauptbetrieb teilnehmen zu wollen, haben sie das aktive und passive Wahlrecht.
Sonst müssen/können sie halt einen eigenen BR wählen.
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