Wahlberechtigt - Mitarbeiter die im März 2011 gekündigt werden?
Hallo, im März findet bei uns die BR Wahl statt. Unser Betrieb wurde im Dezember 2008 verkauft. Dort hat man einen Kündigungsschutz bis 2011 vereinbart. Im Oktober 2009 hat unser Betrieb 100 Reinigungskräfte über § 613a outgesourcte. Davon haben 50 Mitarbeiter widersprochen. Diese Mitarbeiter haben sich einen Anwalt genommen und klagen. Die Mitarbeiter trafen sich dann jeden Tag zum Arbeitsbeginn in der Cafeteria und warteten auf eine Arbeitszuweisung. im Dezember haben dann die Anwälte ein Schreiben aufgesetzt, dass diese Mitarbeiter auch zu Hause warten können. Sie sind also nicht mehr auf Arbeit und bekommen jeden Monat ihren Lohn. Und das bis zum urteil oder längstens bei zum März 2011, dann darf betriebsbedingt gekündigt werden. Meine Frage: Sind diese AN im März 2010 Wahlberechtigt? Sie gehören zwar noch als Mitarbeiter zu uns, haben aber durch unseren AG keine Arbeit mehr. Und werden dann im März 2011 gekündigt werden. Sind sie Wahlberechtigt und können sie sich zur Wahl aufstellen lassen? AN in Altersteilzeit dürfen in der Ruhephase ja auch nicht wählen. Oder?
Community-Antworten (1)
05.01.2010 um 15:36 Uhr
JA, sie haben aktives und passives Wahlrecht und würden bei einer Wahl unter den besonderen Kündigungsschutz als BR fallen.
Sie könnten dann ggf. auch nicht so einfach betriebsbedingt gekündigt werden. http://www.arbeitsrecht-fa.de/hefte/200004/0104.htm
Es ist schon ein riesieger Unterschied zwischen passiver Altersteilzeit und AN welchen der AG zur Zeit keine Tätigkeit zuweist.
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