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Amtszeit BR - Wir haben am 02.03.2009 zum 1.mal in unserem Betrieb einen BR gewählt, müssen wir in diesem Jahr wieder wählen?

P
Pfeger
Nov 2016 bearbeitet

Hallo an Alle. Wir haben am 02.03.2009 zum 1.mal in unserem Betrieb einen BR gewählt. Müssen wir in diesem Jahr wieder wählen? Habe gelesen dass 2010 allgemeine BR-Wahlen sind. Unser Gewerkschaftsvertreter sagt einmal so und einmal so.(keine Hilfe!) Wer kann mir genau sagen wie lange unsere Amtszeit nun geht?!

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Community-Antworten (4)

L
lupus

04.01.2010 um 13:34 Uhr

Hallo Pfeger

Da hilft §13 Satz3 des BetrVerG

(3) Hat außerhalb des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums eine Betriebsratswahl stattgefunden, so ist der Betriebsrat in dem auf die Wahl folgenden nächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen. Hat die Amtszeit des Betriebsrats zu Beginn des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums noch nicht ein Jahr betragen, so ist der Betriebsrat in dem übernächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen.

D.H. wird der Betriebsrat dagegen erst nach dem 1. März 2009 gewählt, hat er eine Amtszeit bis in den Wahlzeitraum 2014 hinein, da zwischen seiner Gründung und dem Beginn des nächsten regulären Wahlzeitraums (1. März 2010) weniger als 1 Jahr liegt.

Gruß Lupus

S
Sternburg

04.01.2010 um 13:35 Uhr

Wollte ich auch grad schreiben ;-)

http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__13.html

M
monalisa

04.01.2010 um 13:36 Uhr

@Pfeger, kleiner Tipp! Lass dem Gewerkschaftsvertreter doch mal ne Kopie vom § 13 BetrVG zukommen, dann kann er dir die richtige Auskunft geben! ;-))

M
monalisa

04.01.2010 um 13:37 Uhr

  "grins!" 

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