Rücktritt des Wahlleiters - Wie müssen wir nun vorgehen?
Guten Morgen Kollegen Gestern ist unser Leiter des Wahlvorstands zurückgetreten. Wie müssen wir nun vorgehen? Rückt sein Vertretrer nach? Wir im Rahmen des bestellten Wahlvorstandes und Ersatzmitglieder ein Neuer gewählt oder wie? Helft uns bitte. Langsam wird die Zeit knapp und die Wahl sollte später nicht anfechtbar sein. Vorab schon mal vielen Dank
Community-Antworten (3)
18.12.2009 um 10:05 Uhr
Morgen
Wenn ihr Ersatzmitglieder benannt habt, dann rückt das entsprechende EWVM in den WV ein. Ihr könnt jetzt, wenn ihr wollt, aus den übriggebliebenen Nachrückern einen benennen, der den Nachgerückten vertritt. Warte ich geb ein Beispiel:
WV: 3 Mitglieder Ersatzmitglieder: 3
Aus dem WV scheidet einer aus, einer rückt fest ein. WV: 3 Mitglieder Ersatzmitglieder: 2
Ein Ersatzmitglied kann von euch als Vertretung von 2 WV Mitgliedern benannt werden. Oder ihr ernennt in einer Sitzung einen weiteres Ersatzmitglied.
18.12.2009 um 10:33 Uhr
@Idoplas Der Terminus ist eigentlich: Wahlvorstandsvorsitzender. Diesen wählt ihr nun neu - fertig!
Habt Ihr eine Schulung besucht?
19.12.2009 um 13:55 Uhr
Hallo,
meiner meinung nach muss ein neuer vorsitzender vom BR neu bestellt werden.................
ersatzmitglieder dienen als ersatz wenn jemand krank/urlaub u.s.w. hat.
PS:
gewählt werden nur stelli und schreiber.
noch ein nachtrag:
§ 16 BetrVG Bestellung des Wahlvorstands
(1) Spätestens zehn Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit bestellt der Betriebsrat einen aus drei Wahlberechtigten bestehenden Wahlvorstand und einen von ihnen als Vorsitzenden. Der Betriebsrat kann die Zahl der Wahlvorstandsmitglieder erhöhen, wenn dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl erforderlich ist. Der Wahlvorstand muss in jedem Fall aus einer ungeraden Zahl von Mitgliedern bestehen. Für jedes Mitglied des Wahlvorstands kann für den Fall seiner Verhinderung ein Ersatzmitglied bestellt werden. In Betrieben mit weiblichen und männlichen Arbeitnehmern sollen dem Wahlvorstand Frauen und Männer angehören. Jede im Betrieb vertretene Gewerkschaft kann zusätzlich einen dem Betrieb angehörenden Beauftragten als nicht stimmberechtigtes Mitglied in den Wahlvorstand entsenden, sofern ihr nicht ein stimmberechtigtes Wahlvorstandsmitglied angehört.
Dort steht auch nur im falle einer "für den Fall seiner Verhinderung ein Ersatzmitglied bestellt werden" VERHINDERUNG!
mfg
Verwandte Themen
Nachfrage erweitert: Konstituierende Sitzung- Aufgabe des Wahlleiters versus Aufgabe neuer BR-Vorsitzender
ÄlterHallo, in der konstituierenden Sitzung nach der BR-Wahl wird nach Eröffnung der Sitzung durch den Wahlvorstand ein Wahlleiter aus den Reihen der Teilnehmer gewählt (oder bestimmt?), der dann die Wahl
BR-Wahl Unfähigkeit bisheriger BR-Mitglieder - ist dagegen noch ein Kraut gewachsen?
ÄlterMoin moin! Ich bin seit vielen Jahren Mitarbeiter eines kommunalen Verkehrsunternehmens und gleichzeitig Vertrauensmann. Nun stehen auch bei uns BR-Wahlen an und zum ersten mal wird es eine Lis
Rücktritt des Betriebsrats auch mit EBRM-Stimmen möglich?
ÄlterIch sinnier gerade über §13, Rücktritt des Betriebsrats. Qualifizierte Mehrheit ist klar, aber zählen Ersatzmitglieder auch mit? Beispiel 9er Rat: 4 "Normale" BRM anwesend, drei EBRM. Sechs Stimmen
Vor der Neuwahl noch tätig werden?
ÄlterHallo, ich hatte ja schon berichtet, dass durch Kündigung und Rücktritt von BRM Neuwahlen erforderlich sind. Der Rücktritt der BRM erfolgte 3 Tage vor den Verhandlungen zur BV Arbeitszeit. Die G
Bevorstehene Wahl der/des Vorsitzenden - wie?
ÄlterHallo zusammen. Fall 1: Wir wählen in der ersten konstituierenden Sitzung nach erfolgter BR-Wahl unseren Vorsitzenden und Fize. Bedingt durch Krankheit fehlen drei der BR´s die durch Ersatzmitgli