Erstellt am 09.12.2009 um 12:08 Uhr von DerAlteHeini
apollodreizehn
Der Wahlvorstand hat nur die Wahl im Rahmen seiner Rechte und Pflichten abzuarbeiten.
Er ist nicht zuständig für Streitigkeiten die im Rahmen der Wahlwerbung stattfinden.
Erstellt am 09.12.2009 um 12:13 Uhr von apollodreizehn
Meine Frage geht auch eher in die Richtung, sind wir zuständig Wahlwerbeflächen auszuweisen und festzulegen, ab wann mit dem Wahlkampf begonnen werden darf?
Erstellt am 09.12.2009 um 13:15 Uhr von mainpower
Hallo,
zu Antwort 2: NEIN