betriebsratswahl.deSeminare

Wahlvorstand betreibt Wahlkampf für eigene Liste

B
BRANDRE
Jan 2021 bearbeitet

Hallo an alle. Unser Wahlvorstand hat sich die Telefonnummern der Mitarbeiter aus dem Computersystem beschafft, und betreibt nun wahlkampf per Telefon für die eigene Liste. Was kann ich dagegen tun. Die Wahl Endet am Freitag. Ich Kandidiere auch, jedoch auf einer anderen Liste. Um profunde Antworten wird gebeten. Danke euch. André

850011

Community-Antworten (11)

C
celestro

24.04.2018 um 18:50 Uhr

Die Frage lautet zunächst einmal ... wieso willst Du etwas dagegen tun ?

2.) sind die Daten offen zugänglich, so daß Du das auch einfach machen könntest ? Wenn ja, warum machst Du es nicht ? Wenn nein, wieso kommt der WVV ran ?

3.) Wieso sollte der WVV keinen Wahlkampf machen dürfen ?

G
Giftzwerg

24.04.2018 um 19:17 Uhr

Die Vorschlagsliste 2 der auch ehemalige BR-Mitglieder angehörten,hat am xxxxxxx,14 Tage vor der BR-Wahl, an ca.6000 Mitarbeiter,mithin ca. 1/3 der Wahlberechtigten, Wahlwerbungen per SMS an deren privaten Telefonnummern versandt. Die Vorschlagsliste 3, der auch ehemalige BR-Mitglieder angehörten,hat vereinzelt an Mitarbeiter Wahlwerbungen an deren privaten E-Mailadressen versandt.

Der Beteiligte Betriebsrat sowie die Arbeitgeberin verneinen behauptete Wahlverstöße. Sie sind der Auffassung, die Vorschlagslisten 2 und 3 hätten lediglich den KREATIVEREN WAHLKAMPF geführt.

Vorliegend liegt nach Auffassung der Kammer gemäß §19 Abs.1 letzter Halbsatz BetrVG ein wesent- licher Verstoß gegen Wahlvorschriften gemäß §20 Abs.2 BetrVG durch die unzulässige Nutzung der privaten Telefonnummern und E-Mailadressen vor.

Es kann als zutreffend angenommen werden, dass alle Vorschlagslisten durch die kandidierenden ehemaligen BR-Mitglieder Kenntnis von den privaten Telefonnummern und privaten E-Mailadressen der überbetrieblichen Mitarbeiter hatten, es also keiner besonderen Zugänglichmachung durch die Arbeitgeberin bedurfte. Gleichwohl ist die Nutzung dieser privaten Daten für Wahlwerbezwecke durch die "kreativeren" Vorschlagslisten unzulässig. xxxxxx Hier ein Auszug einer Begründung des Arbeitsgerichtes Magdeburg. Habe ich zufällig in einem IgMetall forum gefunden. Ein Aktenzeichen war leider nicht dabei.

C
celestro

24.04.2018 um 19:44 Uhr

ich kann hier aus dem Startpost heraus nicht erkennen, dass von privaten Daten die Rede ist

C
Challenger

24.04.2018 um 21:41 Uhr

Zitat BRANDRE : Unser Wahlvorstand hat sich die Telefonnummern der Mitarbeiter aus dem Computersystem beschafft, und betreibt nun wahlkampf per Telefon für die eigene Liste.

Zitat celestro : ich kann hier aus dem Startpost heraus nicht erkennen, dass von privaten Daten die Rede ist

Um welche Telefonnummern außer den von den Mitarbeitern, soll es sich denn sonst handeln. Durch die unzulässige Nutzung der privaten Telefonnummern, dürfte die Wahl nach §19 BetrVG erfolgreich anfechtbar sein.

C
celestro

24.04.2018 um 21:52 Uhr

"Um welche Telefonnummern außer den von den Mitarbeitern, soll es sich denn sonst handeln."

Das es die Telefonnummern der Mitarbeiter sind, steht im Ausgangspost. Es ist aber weiterhin unklar, ob es private Telefonnummern (oder eben dienstliche) sind.

B
BloodyBeginner

25.04.2018 um 02:51 Uhr

Giftzwerg, was sind denn “überbetriebliche Mitarbeiter“?

KK
KUNO Kimba

25.04.2018 um 09:21 Uhr

Der Wahlvorstand trägt zwei Hüte den des Wahlvorstands und den des Kandidaten das ist ok solange man es voneinander trennt. Wahlkampf immer als Wahlvorstand außerhalb der Wahlvorstand- Arbeit

R
rako1966

25.04.2018 um 10:22 Uhr

BloodyBeginner, das müsste man aus dem kompletten Kontext des zitieren Urteils entnehmen. Da Giftzwerg das AZ nicht zitiert hat, ist mir die Suche nach dem Urteil zu aufwändig. Ich vermute (!) deshalb einfach mal, dass von Heimarbeit o.ä. die Rede ist.

P
Pjöööng

25.04.2018 um 12:41 Uhr

Offensichtlich Zeitarbeit, es ging da wohl um ransta Region Ost

G
Giftzwerg

25.04.2018 um 14:26 Uhr

Hallo BloodyBeginner ! Was überbetriebliche Mitarbeiter sind weiß ich nicht

V
Vivaldi

25.04.2018 um 15:06 Uhr

In wie weit liegt hier ein Verstoss gegen den Datenschutz vom WV oder von BRM vor?

Ihre Antwort