Erstellt am 27.01.2010 um 11:05 Uhr von rolfo
Ab wann man die Werbung macht ist jedem selbst überlassen, wo ist schon ein anderes Problem.
Das Intranet oder email Programm gehört der Firma, wenn der AG dies erlaubt, ok, ansonsten nein. Das Schwarze Brett gehört dem Betriebsrat, wenn der die Eigenwerbung an seinem Brett erlaubt ok.
Ein schwarzes Brett der Firma darf auch nur mit Genehmigung des AG genutzt werden.
Die beset Werbung ist doch die Mundpropaganda, Flyer verteilen, aber bitte nicht während der Arbeitszeit oder alle Kollegfen zu einem Abendessen einladen......grins
Erstellt am 27.01.2010 um 11:19 Uhr von ridgeback
HVWahlvorstand;
1. Der Einsatz betrieblicher IT zu Werbezwecken bei Belegschaftswahlen ist kein Dienstgebrauch im Sinne der in der Betriebspraxis häufig anzutreffenden Nutzungsregelungen. Selbst bei gestatteter Privatnutung darf die IT nicht im Belegschaftswahlkampf eingesetzt werden; erlaubt ist allenfalls der Versand von E-Mails an einzelne Personen, nicht jedoch an die gesamte Belegschaft in Wahlkampfzeiten.
2. Der Zugriff auf die IT kann sachen- und direktionsrechtlich untersagt werden. Weder besteht ein Überlassungsanspruch aus dem Gesichtspunkt einer betrieblichen Übung noch auf Grund einer Bindung an den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz.
3. Aus mitbestimmungsrechtlichen Vorschriften (§§ 40 II, 20 III BetrVG) resultieren ebenfalls keine Nutzungsansprüche. Ein „virtuelles Zutrittsrecht“ entsprechend § 2 II BetrVG ist abzulehnen. Selbst aus Art. 9 III GG, auf den sich auch nicht gewerkschaftlich unterstützte Kandidatenlisten berufen können, lassen sich im Regelfall keine Ansprüche auf Nutzung der betrieblichen IT herleiten.
4. Der sich gleichfalls aus Art. 9 III GG ergebende Grundsatz der Chancengleichheit gebietet es, die betriebliche IT allen Wahlbewerbern gleichmäßig zur Verfügung zu stellen. Kandidaten, denen die Nutzung versagt wurde, können eine Belegschaftswahl aber nur bei einer schweren und nachhaltigen Störung der Chancengleichheit anfechten.
Dass der virtuelle Belegschaftswahlkampf in Bälde den konventionellen ablösen wird, steht nach allem also nicht zu erwarten.
Quelle: NZA 2008 Heft 11