Erstellt am 22.10.2020 um 17:15 Uhr von celestro
Ja / Nein.
Ja, wenn dieser bei der jetzt erfolgten Wahl wieder in den BR gewählt wurde.
Nein, wenn er bei der jetzt erfolgten Wahl NICHT wieder in den BR gewählt wurde.
Erstellt am 22.10.2020 um 17:59 Uhr von SasachaF
Sorry, ich war evtl zu ungenau. Nach einer Firmenzusammenführung wird ausserhalb des regulären Zeitraums ein neuer Gesammtbetriebsrat gewählt. Nun haben wir vom WV unsere erste Sitzung und der WVV hat hierzu den derzeitigen "Übergangsbetriebsrat " eingeladen.
Erstellt am 23.10.2020 um 00:13 Uhr von celestro
Wieso Gesamtbetriebsrat? Du meinst "Betriebsrat", oder? Ansonsten ... wenn der BRV kein Mitglied des WV ist, hat er bei Sitzungen des WVs nichts zu suchen. Es sei denn, der WVV hat ihn aus einem besonderen Grund eingeladen. Wobei das mMn einen Beschluss des WV voraussetzen würde und den kann niemand gefasst haben, wenn ihr jetzt erst die erste Sitzung habt.
Erstellt am 23.10.2020 um 08:04 Uhr von Kratzbürste
Wenn es eine BR-Wahl war, muss der WV die gewählten BR-Mitglieder zur konstituierenden Sitzung einladen (alle). Ob da einer dabei ist, der schon einmal in einem früheren Gremium dabei war, spielt keine Rolle.
Erstellt am 23.10.2020 um 08:23 Uhr von Kjarrigan
Ich habe es jetzt so verstanden.
2 Unternehmen werden zusammengelegt. Der größere der beiden BR bildet den Übergangs-BR und hat die Wahl eingeleitet und einen WV bestellt und auch einen WVV benannt.
Dieser hat nun den WV zur Sitzung eingeladen. und da hat er geleichzeitig den Übergangs . BR dazu eingeladen (oder auch nur den BRV des Übergangs BR.
Als WV würde ich da den WVV mal fragen: Wozu wurde die eingeladen?
Sollen die befragt werden? Helfen? oder sonsitges?
Wenn sie nicht zum WV gehören haben sie in der WV Sitzung nichts verloren / kein Teilnahmerecht / keine Stimme.
Sollen sie nur Auskunft geben, kann man sie partiell in einer Sitzung befragen - klar, aber eine dauerhafte Teilnahme ist nicht erlaubt.
Erstellt am 23.10.2020 um 09:03 Uhr von Enigmathika
Ich bin da ganz bei Kjarrigan.
Zunächst hatte mich der Begriff "Gesamtbetriebsrat" irritiert, aber damit ist wohl nur ein gemeinsamer BR für beide Betriebe gemeint.
Erstellt am 23.10.2020 um 09:54 Uhr von §§Reiter
Es kommt sicher auch auf das "wie" an. Vor einigen Jahren hat bei uns der WV auch mal der ehemaligen BRV zur konstituierenden Sitzung eingeladen, allerdings nur für den letzten TOP "Übergabe der Amtsgeschäfte".
Er kam also nachdem wir uns konstituiert hatten dazu, hat seine Unterlagen, Laptop, Handy usw. übergeben und ca. 20 min darüber berichtet, was gerade so ansteht.
Da hätte ich jetzt keine Bedenken, ob das rechtlich ok ist.
Erstellt am 23.10.2020 um 10:09 Uhr von ganther
wo der WV die Erforderlichkeit für dieses Vorgehen sieht, bleibt sein Geheimnis. Es sollte doch bitte jedem Gremium überlassen werden, wann und wie man sich mit den Kollegen aus der vorherigen Amtszeit austauscht.
Erstellt am 23.10.2020 um 10:23 Uhr von celestro
"Da hätte ich jetzt keine Bedenken, ob das rechtlich ok ist."
Ich schon. Wüsste nicht, auf welcher Grundlage der WV das Recht für einen solchen Schritt haben sollte. Wenn das BR-Gremium in der konstituierenden Sitzung über eine solche Amtsübergabe einen Beschluss fasst ... kein Ding.
Aber (mMn) auf gar keinen Fall der WV.
Erstellt am 23.10.2020 um 15:38 Uhr von seehas
Wo ist das Problem? Wenn der WV den BRV einlädt um Sachprobleme zu besprechen, dann ist das im Belieben des WVV. Der BRV ist kein Mitglied des WV und hat kann dann zu den Punkten der Sitzung an denen sein Sachverstand gefragt ist anwesend sein.
Erstellt am 23.10.2020 um 17:10 Uhr von celestro
"dann ist das im Belieben des WVV"
Sehe ich nicht so. Wenn der WV den BRV einladen will, dann kann er das ja ggf. machen. Das muss aber der WV beschließen und das könnte selbiger ja erst BEI der ersten Sitzung.
Erstellt am 23.10.2020 um 23:16 Uhr von Catweazle
seehas. Unmittelbar nach der Wahl des Wahlleiters hat der WV die Sitzung zu verlassen und existiert nicht mehr. Das ist das Problem.
Erstellt am 23.10.2020 um 23:36 Uhr von celestro
"Unmittelbar nach der Wahl des Wahlleiters hat der WV die Sitzung zu verlassen und existiert nicht mehr."
Das gilt für die konstituierende Sitzung des BR. Aber:
"Nun haben wir vom WV unsere erste Sitzung und der WVV hat hierzu den derzeitigen "Übergangsbetriebsrat " eingeladen."
und daher bin ich immer noch bei "wenn der WV den BRV einladen will, muss der WV das beschließen und nicht der WVV".
Erstellt am 24.10.2020 um 14:16 Uhr von Catweazle
celestro, ich bin bei dir